Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Auch nach Scheidung ist die Festsetzung eines gemischten Unterhalts zulässig, wenn beide Parteien einverstanden sind und Gewähr für die Erbringung der Naturalleistungen besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047245Dokumentnummer
JJR_19930511_OGH0002_0010OB00519_9300000_001