Norm
ABGB §1042 C3Rechtssatz
Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen geisteskranken Gattin wird durch die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, in der sie versorgt und verpflegt wird, nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0038030Dokumentnummer
JJR_19520625_OGH0002_0010OB00486_5200000_001