Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger, ihrer am 30.8.1980 geschlossenen Ehe entstammen keine Kinder. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Schwanenstadt. Der Beklagte neigt etwas dem Alkohol zu und hat - wahrscheinlich in alkoholisiertem Zustand - einen Verkehrsunfall verschuldet. Im Jänner und im Juni 1983 hat er - offensichtlich unter Alkoholeinfluß - die Klägerin mißhandelt. Am 1.9.1983 hat er einen Selbstmordversuch unternommen oder vortäusch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 16. August 1944 geborene Kläger und die am 8. September 1940 geborene Beklagte haben am 5. April 1971 vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die Ehe geschlossen: Auf Seiten des Klägers war es die erste Ehe, auf Seiten der Beklagten die zweite. Der Ehe entstammt die am 13. Juni 1971 geborene Birgit S*****. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war Graz. Der Kläger verließ die Ehewohnung im Dezember 197... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §59 Abs2ZPO §411 Be
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß Verfehlungen die in einer rechtskräftig abgewiesenen Scheidungsklage bereits ohne Erfolg geltend gemacht wurden, in einem späteren Scheidungsverfahren auch nicht unterstützungsweise im Sinne des § 59 Abs 2 EheG herangezogen werden können (SZ 26/277 ua; Schwind in Klang 2.Auflage I/I S 788), gilt dann nicht, wenn eine Scheidungsklage trotz festgestellter und auch zurechenbar... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Auch verziehene Eheverfehlungen können zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlungen begründeten Scheidungsklage geltend gemacht werden. Auf solche verziehene Eheverfehlungen ist aber nur dann einzugehen, wenn wenigstens eine als Scheidungsgrund geltend gemachte nicht verjährte und nicht verziehene Eheverfehlung vorliegt (EFSlg 2466, 13948 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Verjährte und verziehene Eheverfehlungen können in die Verschuldensabwägung einbezogen werden. Ausgeschlossen ist lediglich die hilfsweise Geltendmachung solcher Eheverfehlungen, die vom beleidigten Teil gar nicht als ehezerstörend empfunden wurden (Schwind in Klang ABGB 2.Auflage I/1 835, EvBl 1957/189). Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b2EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Bei einem auf § 55 EheG gestützten Scheidungsbegehren sind die Ursachen der Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 117/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 117/67 Veröff: EFSlg 8576 8 Ob 182/70 Entscheidungstext OGH 15.09.... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Umstände, die nicht als Scheidungsgründe geltend gemacht wurden, können als Scheidungsgründe auch nicht verwertet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 300/64 Entscheidungstext OGH 20.10.1964 8 Ob 300/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0057378 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EEheG §57 Abs1EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Auf verfristete Eheverfehlungen kann nicht Bedacht genommen werden, wenn die innerhalb der Frist des § 59 Abs 1 EheG begangenen Eheverfehlungen wegen des eigenen schuldhaften Verhaltens der klagenden Partei das Scheidungsbegehren sittlich nicht rechtfertigen. Entscheidungstexte 6 Ob 313/62 Entscheidungstext OGH 29.11.1962 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Zweck und Wesen der Bestimmung des § 59 Abs 2 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 163/62 Entscheidungstext OGH 26.09.1962 1 Ob 163/62 Veröff: JBl 1963,379 8 Ob 223/66 Entscheidungstext OGH 13.09.1966 8 Ob 223/66 Beisatz: Bereits verziehene Eheverfehlungen sind im Zusammenhang mit den nicht verzi... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 59 Abs 2 EheG nicht ausgeschlossenen Eheverfehlungen müssen nicht schwer sein, sie dürfen nur nicht bedeutungslos oder unerheblich sein. Auch Verfehlungen, die nach § 49 Abs 2 EheG kein Recht auf Scheidung gewähren, können darunter fallen und damit das Zurückgreifen auf die ausgeschlossenen Eheverfehlungen ermöglichen. Entscheidungstexte 5 Ob 117/6... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §57 Abs1EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die im § 59 Abs 2 EheG genannten anderen Eheverfehlungen, zu deren Unterstützung Eheverfehlungen auch nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG geltend gemacht werden können, müssen keine schweren sein. Zuerst müssen die fristgerecht und die gemäß § 59 Abs 2 EheG geltend gemachten Eheverfehlungen zusammenschauend beurteilt werden, dann erst hat die Prüfung der sittlichen Rechtfertigung na... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §57EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die behaupteten Eheverfehlungen müssen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes in der Regel mit Klage geltend gemacht werden. Nach § 59 Abs 2 EheG können jedoch Eheverfehlungen, auf die eine Scheidungsklage nicht mehr gegründet werden kann, nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlung gegründeten Scheidungsklage herangezogen werden. Dies... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die neue Eheverfehlung muß nicht schwer, darf aber nicht unerheblich sein. Entscheidungstexte 6 Ob 70/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 6 Ob 70/59 8 Ob 36/64 Entscheidungstext OGH 18.02.1964 8 Ob 36/64 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Im Rahmen des § 59 Abs 2 EheG sind Eheverfehlungen zu berücksichtigen, die an sich ein Scheidungsrecht nicht gewähren; es können also auch verjährte und verziehene Eheverfehlungen zur Unterstützung einer auf nicht verjährte und nicht verziehene Eheverfehlungen gegründeten Scheidungsklage geltend gemacht werden; nur Verfehlungen, die der andere Ehegatte nicht als ehezerstörend empfunden hat, scheiden aus und könne... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Eine Verfehlung, die der andere Ehegatte nicht als ehezerstörend empfunden hat, kann - zum Unterschied von verziehenen Eheverfehlungen - auch nicht hilfsweise im Sinne des § 59 Abs 2 EheG herangezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 684/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 2 Ob 684/54 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EheG §9EheG §47EheG §57 Abs1EheG §59 Abs2EheG §60 Abs31.DVEheG §80
Rechtssatz: Keine Aufnahme des Namens des Ehebrechers im
Spruch: , wenn der Ehebruch trotz Verzeihung oder Verjährung unterstützend geltend gemacht wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 513/54 Entscheidungstext OGH 10.09.1954 3 Ob 513/54 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AEheG §59 Abs2
Rechtssatz: Geschlechtsverkehr nicht als Verzeihung beiderseitiger Eheverfehlungen, sondern als bloße Betätigung des Geschlechtstriebes. Entscheidungstexte 2 Ob 278/54 Entscheidungstext OGH 03.06.1954 2 Ob 278/54 6 Ob 145/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1969 6 Ob 145/69 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §50EheG §55 CEheG §59 Abs2ZPO §411 Be
Rechtssatz: Verfehlungen, die in einer rechtskräftig abgewiesenen Scheidungsklage bereits ohne Erfolg geltend gemacht wurden, können auch nicht unterstützungsweise in einem späteren Scheidungsverfahren im Sinne des § 59 Abs 2 EheG herangezogen werden, da über diese Verfehlungen entweder im Sinne der Ablehnung eines anrechenbaren Verschuldens der Beklagten oder mangels Erweisbarkeit bere... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf § 49 EheG. gestützte Begehren des Ehemannes, die Ehe aus dem Alleinverschulden der Ehefrau zu scheiden, abgewiesen, dagegen die Ehe nach dessen Eventualbegehren aus dem Gründe: des § 55 EheG. geschieden, wobei der Antrag, das alleinige oder überwiegende Verschulden der Beklagten festzustellen, abgewiesen wurde. Es vertrat die Rechtsansicht, daß alle Eheverfehlungen, die bereits Gegenstand des früheren Scheidungsverfahrens 3 Cg 278/49 waren, welches zur recht... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §59 Abs2EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens gegeneinander ist vor allem zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerstörung der Ehe den Anfang gemacht hat, und dass dieser Teil bei sonst gleichen Umständen als der gegenüber dem anderen in höherem Grade Schuldige zu werten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 527/53 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EEheG §59 Abs2
Rechtssatz: Im Rahmen des § 59 Abs 2 EheG sind auch Eheverfehlungen zu berücksichtigen, die wegen der Bestimmung des § 49 Satz 2 EheG ein Scheidungsrecht nicht gewähren. Es können also verziehene Eheverfehlungen nach § 59 Abs 2 EheG auch dann zur Unterstützung einer auf unverziehene Eheverfehlungen gegründeten Scheidungsklage geltend gemacht werden, wenn die unverziehenen Eheverfehlungen nach § 49 Satz 2 EheG das S... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b2EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Auch verzichtete und verjährte Eheverfehlungen können ohne Einschränkung auf die Bestimmungen des § 59 Abs 2 EheG bei Beurteilung der Zerrüttung der Ehe nach § 55 EheG herangezogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1021/52 Entscheidungstext OGH 23.12.1952 1 Ob 1021/52 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Durch die Heranziehung und Berücksichtigung verjährter und verziehener Eheverfehlungen kann sich der Grad des Verschuldens verschieben. Entscheidungstexte 2 Ob 398/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 398/52 7 Ob 719/88 Entscheidungstext OGH 15.12.1988 7 Ob 719/88 Auch; Beisatz: Verf... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2ZPO §237 Abs1 B
Rechtssatz: Wenn eine Ehescheidungsklage ("unter Anspruchsverzicht") zurückgenommen wurde, können die vor der Klagsrücknahme liegenden Scheidungsgründe nur im Zusammenhang mit einem nachher gesetzten Scheidungsgrund ins Treffen geführt werden. Auf den Grund der Klagsrücknahme komme es nicht an (unrichtige Rechtsbelehrung). Entscheidungstexte 3 Ob 133/51 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b2EheG §56 AEheG §59 Abs2
Rechtssatz: Auch bereits verziehene Eheverfehlungen können für die Beurteilung der Zerrüttungsursache bei Klagen ohne Verschulden herangezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 181/52 Entscheidungstext OGH 09.04.1952 3 Ob 181/52 Veröff: SZ 25/93 1 Ob 348/61 Entscheidungstext OGH 23.08.1961 1 O... mehr lesen...
Der Ehemann hat Scheidung seiner mit der Beklagten am 20. März 1920 geschlossenen Ehe nach § 55 EheG. begehrt; die beklagte Ehefrau hat Abweisung wegen Mangels der Grundvoraussetzungen des § 55 Abs 1 EheG. beantragt und Widerspruch erhoben. Das Erstgericht hat die Scheidungsklage abgewiesen, weil die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft im Jahre 1946 - die beklagte Ehefrau hat damals unter dem Druck der Verhältnisse die Stelle einer Leiterin in einem Heim angenommen - berufsbedingt... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die nachträgliche Geltendmachung eines verziehenen Scheidungsgrundes ist dann gestattet, wenn er hilfsweise zur Unterstützung tauglicher Scheidungsgründe herangezogen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 448/50 Entscheidungstext OGH 04.10.1950 1 Ob 448/50 2 Ob 847/50 Entscheidungstext OGH 11.01.1951 2 Ob 847/50 ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §80EheG §55 dEheG §59 Abs2
Rechtssatz: RG 04.03.1940, IV 468/39 Tatsachen, die schon in einem früheren Verfahren wegen Scheidung von Tisch und Bett vom Gericht als Scheidungsgründe nicht anerkannt wurden, können auch zu einer
Begründung: der Scheidung nach dem EheG nicht mehr herangezogen werden. Die Feststellung des Ehebruches im
Spruch: des Scheidungsurteiles hat bei einer Scheidung nach § 55 EheG auch dann zu unterbleiben, wen... mehr lesen...