Norm
EheG §55 Abs2 e2Rechtssatz
Es kann der Ehefrau nicht zugemutet werden, daß sie ihre Ehe aufgebe, um dadurch die Legitimierung der im Ehebruch erzeugten Kinder zu ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057519Dokumentnummer
JJR_19541103_OGH0002_0010OB00828_5400000_001