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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0153 E 2. Juli 2002 RS 6 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (Hinweis Ruppe, UStG2, § 12 Tz 164 und Tz 198). Eine spätere Änderung des Zusammenhanges ist eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, sodass (lediglich) eine Korrektur nach Maßgabe des § 12 Abs. 10 oder 11 UStG 1994 vorzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140232.X01Im RIS seit
20.10.2003