RS Vwgh 1999/12/16 96/15/0116

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs3;
UStG 1972 §12 Abs4;
UStG 1972 §12 Abs5 Z1;

Rechtssatz

Anhaltspunkte für die wirtschaftliche Zuordnung von Vorsteuern zu bestimmten Umsätzen können sich auch aus den Grundsätzen der Kostenrechnung ergeben. Wenngleich dem Steuerpflichtigen die Wahl der ihm für sein Unternehmen am zweckmäßigsten erscheinenden Aufteilungsmethode ebenso freigestellt ist wie ein Abgehen von dieser Methode, wird für den Fall, dass sich keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach Maßgabe ihrer Zurechenbarkeit ergeben, die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Umsatzverhältnis (§ 12 Abs 5 Z 1 UStG 1972) vorzunehmen sein (Hinweis E 6. 3.1989, 87/15/0087). Wenn die Umsätze über einen langen Zeitraum im Wesentlichen gleich hoch bleiben, ist in dem Umstand, dass die Provisionen für Vertragsabschlüsse auf zehn Jahre verteilt zufließen, kein Grund gelegen, bei einer wirtschaftlichen Zuordnung nach dem Umsatzverhältnis von korrigierten Umsätzen auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150116.X03

Im RIS seit

22.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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