Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die beschwerdeführende GmbH sei mit Gesellschaftsvertrag vom 30. November 1990 gegründet worden. Betriebsgegenstand sei lt. Gesellschaftsvertrag der Erwerb von Grundstücken und "grundstücksähnlichen Rechten", die Errichtung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und die Verwertung sowie kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und "grundstücksähnlichen Rechte" und Gebäude, insbesondere durch Vermietung (Leasing) und Verpachtung sowie deren Verwa... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs14;
Rechtssatz: Ein nach § 12 Abs. 14 UStG 1972 gesondert in der Rechnung ausgewiesener Betrag gilt nach dieser Gesetzesbestimmung für den Empfänger der Lieferung als eine für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung gesondert in Rechnung gestellte Steuer (§ 12 Abs. 1 Z. 1 UStG 1972). Somit begegnet es au... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §12 Abs3 Z1;UStG 1994 §12 Abs3 Z2;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;WEG 1975;
Rechtssatz: Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handelt es sich im Hinblick auf die Zubehörseigenschaft des Gebäudes um einen Grundstücksumsatz. Ist daher der Veräußerer zugleich Bauherr, fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Begriff Bauherr ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen. Dabei kommt es darauf an, dass die betreffende Gemeinschaft a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Konkurs der W-HandelsgmbH mit Kaufvertrag vom 12. August 1997 Miteigentumsanteile an einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top 3 und an konkreten Autoabstellplätzen verbunden ist, um den Kaufpreis von 5,1 Mio S sowie das entsprechende Inventar um den Kaufpreis von 700.000 S plus Umsatzsteuer. In der erworbenen Wohnungseigentumseinheit betreibt er ein Restaurant. Die mit 9. Dezember 1997 datierten Rec... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z6;UStG 1994 §12 Abs14;
Rechtssatz: Der Abzug der nach § 12 Abs 14 UStG 1994 verrechneten Steuer hat zur Voraussetzung, dass die Steuer in einer Rechnung ausgewiesen ist, die sämtliche Erfordernisse des § 11 legcit erfüllt, zumal eine Urkunde, die nicht die in § 11 legcit geforderten Angaben enthält, nicht als Rechnung im Sinn dieser Gesetzesbestimmung anzus... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7;KO §46 Abs1 Z2;KO §51;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs14; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Die Qualifizierung der Vorsteuerberichtigung als Konkursforderung könnte zu dem unsachlichen Ergebnis führen, dass ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Wohnungseigentumsgemeinschaft vermietete in den Streitjahren 1990 bis 1992 Garagen, die im Zuge der Errichtung der Eigentumswohnungen in derselben Baulichkeit miterrichtet worden waren, hinsichtlich derer jedoch kein Wohnungseigentum begründet worden war, und die daher im gewöhnlichen Miteigentum der Wohnungseigentümer standen. Mit Rechnung vom 7. Oktober 1991 hatte die bauausführende Gesellschaft der Beschwerdeführerin die Errichtungskosten der "im gemeinsamen ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14;UStG 1972 §3 Abs1;WEG 1975 §1 Abs1;WEG 1975 §13c Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/13/0017 5 Stammrechtssatz Sind Empfänger der Lieferung der Wohnhausanlage iSd § 3 Abs 1 UStG 1972 unbestrittenermaßen die einzelnen Erwerber der mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteile an ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, denen die Eigentumswohnungen an einer von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten Wohnhausanlage am 1. April 1990 übergeben worden waren. Über die zur Wohnhausanlage gehörige Tiefgarage, an deren Abstellplätzen Wohnungseigentum nicht begründet worden war, legte die gemeinnützige Bauvereinigung "an die Miteigentümergemeinschaft der Wohnhausanlage" am 4. Dezember 1991 eine Rechnung folgenden Inhaltes: "Bet... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14;UStG 1972 §3 Abs1;WEG 1975 §1 Abs1;WEG 1975 §13c Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/13/0007 E 4. Dezember 1997
94/13/0022 E 26. November 1997
Rechtssatz: Sind Empfänger der Lieferung der Wohnhausanlage iSd § 3 Abs 1 UStG 1972 unbestrittenermaßen die einzelnen Erwerber der mit Wo... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14;WEG 1975 §1 Abs1;WEG 1975 §13c Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/13/0007 E 4. Dezember 1997
94/13/0022 E 26. November 1997
Rechtssatz: Es besteht kein rechtlicher Grund, den vom einzelnen Wohnungeigentümer für den Erwerb seines Miteigentumsanteiles samt ausschließlichem Nutzung... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14;WEG 1975 §1 Abs1;WEG 1975 §13c Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/13/0007 E 4. Dezember 1997
94/13/0022 E 26. November 1997
Rechtssatz: Das Wohnungseigentum ist seiner Konstruktion nach die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteiles an der Liegenschaft mit einem ... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Selbst Beträge, die ein veräußernder Unternehmer gemäß § 12 Abs 14 UStG 1972 gesondert ausweist, sind ein Teil des Kaufpreises (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097). European... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 294;
Rechtssatz: Die Beträge, die der veräußernde Unternehmer gemäß § 12 Abs 14 UStG 1974 gesondert ausweisen darf, sind ein Teil des Kaufpreises und keine zusätzlich zu diesem übernommenen sonstigen Leistungen des Empfängers iSd § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG. ... mehr lesen...