RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0143

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Veröffentlicht am 19.10.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
23/01 Konkursordnung
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art7;
KO §46 Abs1 Z2;
KO §51;
UStG 1994 §12 Abs10;
UStG 1994 §12 Abs14;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/15/0185 E 25. November 1999 99/13/0045 E 26. September 2000

Rechtssatz

Die Qualifizierung der Vorsteuerberichtigung als Konkursforderung könnte zu dem unsachlichen Ergebnis führen, dass die Masse durch Vereinnahmung des vollen Betrages und Entrichtung lediglich der Quote an das Finanzamt auf Kosten des Abgabengläubigers bereichert wäre (Hinweis Kristen, Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren - Masseforderung oder Konkursforderung?, ZIK 1998, 46 ff). Ein derartiges Ergebnis kann mit dem Ziel der Bekämpfung der so genannten Massearmut nicht gerechtfertigt werden.

§ 12 Abs 14 UStG 1994 (in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 1998, BGBl I 1998/I/079) kann daher bei der Beurteilung der im Beschwerdefall maßgebenden Rechtsfrage (Qualifikation der aus der Vorsteuerberichtigung sich ergebenden Abgabenforderung als Masseforderung oder als Konkursforderung) nicht außer Bedacht gelassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140143.X08

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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