1 Im Rahmen der Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG 1988 machte die revisionswerbende GmbH - nach einer Verschmelzung ihrer Muttergesellschaft auf sie zum Stichtag 31. Dezember 2010 - eine Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 geltend, die vom Finanzamt nach Durchführung einer Außenprüfung mit den Bescheiden betreffend Feststellung Gruppenträger 2014 bis 2016 steuerlich nicht anerkannt worden ist. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die dagegen erhobene Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §26c Z47 KStG 1988 §9 Abs7VwRallg KStG 1988 § 26c heute KStG 1988 § 26c gültig ab 15.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 KStG 1988 § 26c gültig von 31.12.2021 bis 14.02.2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §26c Z47 KStG 1988 §9 Abs7 KStG 1988 § 26c heute KStG 1988 § 26c gültig ab 15.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 KStG 1988 § 26c gültig von 31.12.2021 bis 14.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2 KStG 1988 §26c Z47 KStG 1988 §9 Abs7UmgrStG 1991 §17 Abs2 Z1 BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 KStG 1988 § 26c heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: KStG 1988 §26c Z47 KStG 1988 §9 Abs7UmgrStG 1991 §17 Abs2 Z1VwRallg KStG 1988 § 26c heute KStG 1988 § 26c gültig ab 15.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 KStG 1988 § 2... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
1 Bei der revisionswerbenden Aktiengesellschaft handelt es sich um die Gruppenträgerin einer seit 2005 bestehenden Unternehmensgruppe mit mehreren Gruppenmitgliedern. 2 Mit Bescheid vom 17.11.2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer Gruppe für das Jahr 2005 fest. 3 Die Revisionswerberin erhob gegen diesen Bescheid Berufung. In der Folge wurde der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005 aufgrund von Außenprüfungen mehrmals geändert; der letztgültige, gemäß § 295 A... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Das beschwerdeführende Finanzamt setzte mit Bescheid vom 26. November 2004 die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 und Folgejahre mit EUR 170.271,88 fest. In der Begründung: führte es aus, da die für die Festsetzung der Vorauszahlungen maßgebliche Veranlagung das Jahr 2003 betreffe, sei die maßgebliche Abgabenschuld in Höhe von EUR 156.212,73 um 9 % zu erhöhen gewesen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte die mitbeteiligte Partei geltend, das Fina... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §26c Z5;
Rechtssatz: Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde auch die Z. 5 des § 26c KStG 1988 eingefügt. Obwohl die Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage zu dieser Bestimmung keine Aussage treffen, liegt es auf der Hand, dass damit eine Verringerung der Vorauszahlung lediglich auf Grund der Änderung des Körperschaftsteuersatzes hintangehalten we... mehr lesen...
Das beschwerdeführende Finanzamt setzte mit Bescheid vom 26. November 2004 die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 und Folgejahre mit EUR 170.271,88 fest. In der Begründung: führte es aus, da die für die Festsetzung der Vorauszahlungen maßgebliche Veranlagung das Jahr 2003 betreffe, sei die maßgebliche Abgabenschuld in Höhe von EUR 156.212,73 um 9 % zu erhöhen gewesen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte die mitbeteiligte Partei geltend, das Fina... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §26c Z5;
Rechtssatz: Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde auch die Z. 5 des § 26c KStG 1988 eingefügt. Obwohl die Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage zu dieser Bestimmung keine Aussage treffen, liegt es auf der Hand, dass damit eine Verringerung der Vorauszahlung lediglich auf Grund der Änderung des Körperschaftsteuersatzes hintangehalten we... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1998, 94/14/0042, Slg Nr 7284/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1994, 30.072-3/93, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1986 bis 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid, stellte die belangte Behörde zunächst fest, an der im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1966;KStG 1988;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Agrargemeinschaft iSd Kärntner Flurverfassungslandesgesetzes, erzielte in den Jahren 1994 und 1995 aus der Verpachtung von Grundstücken zum Zweck der Nutzung im Rahmen eines Campingbetriebes Einkünfte von jeweils 386.100 S. Mit Bescheiden vom 4. Dezember 1996 setzte das Finanzamt Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 von je 131.274 S sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen ab dem Jahr 1997 von 150.100 S fest. Im Berufungsverfahren brachte die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;KStG 1988;UStG 1972;
Rechtssatz: Mit der Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden gibt die Abgabenbehörde nicht zu erkennen, es werde keine Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140145.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1995 auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Angaben des Steuerberaters dieser Gesellschaft hinsichtlich der Eigenentnahmen des Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;GmbHG §82;KStG 1988;
Rechtssatz: Aus der bloßen Existenz einer GmbH, die nach dem Körperschaftssteuerbescheid für ein näher bezeichnetes Jahr einen Verlust von S 370834,-- erwirtschaftete, läßt sich nicht ableiten, daß diese während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung Gewinn in solcher Höhe ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG;KStG 1988;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werde... mehr lesen...