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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Die Auffassung, dass Zuschüsse des Gesellschafters an seine Gesellschaft insoweit, als sie nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechen, nichtabzugsfähige freiwillige Zuwendungen iSd § 12 Abs 1 Z 5 KStG 1988 sind, trifft nicht zu. Der Umstand, dass die weiteren Gesellschafter keine oder im Verhältnis zu ihrer Beteiligung geringere Zuschüsse geleistet haben, steht in keinem Zusammenhang mit der Beurteilung der Zuschüsse der Steuerpflichtigen als nachträgliche Anschaffungskosten (Hinweis E 28.11.2001, 99/13/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130250.X01Im RIS seit
03.04.2002