RS Vwgh 2001/11/28 99/13/0254

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;
KStG 1988 §12 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Dass "Werteverschiebungen" als unentgeltliche Zuwendungen einzustufen sind, wenn das übertragene Vermögen nicht den Gesellschaftsrechten entspricht, ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X07

Im RIS seit

04.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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