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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Dass "Werteverschiebungen" als unentgeltliche Zuwendungen einzustufen sind, wenn das übertragene Vermögen nicht den Gesellschaftsrechten entspricht, ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X07Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015