Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Dipl.-Ing. R***** V*****, 2. Dipl.-Ing. H***** A*****, beide *****, vertreten durch Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zu einem Viertel der Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** mit den Grundstücken Nr 326, 327/1, 393/1, 394 und .170 sowie EZ ***** mit dem Grundstück Nr 372, je Grundbuch *****. Mit Bescheid vom 5. 11. 2002 enteignete die Antragsgegnerin für die Umlegung bzw den Umbau der L ***** im Baulos „Umfahrung *****" die Grundstücke der Antragsteller wie folgt: Die gesamte Grundparzelle 326 mit 29 m2, aus der Grundparzelle 327/1 23 m2, aus der Grundparzel... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die über die Liegenschaft der Klägerin am 13. 6. 1995 zur Vorbereitung der Änderung des Flächenwidmungsplans verhängte Bausperre sowie die am 17. 5 1999 beschlossene Änderung des Bebauungsplans stehen mit den einschlägigen Normen und dem Zweck des OÖ RaumordnungsG im Einklang. Dass sich die Widmungsänderungen primär - oder sogar ausschließlich - auf die Liegenschaft der Klägerin ausgewirkt haben, beruht auf den örtlichen Bes... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. 4. 1995 wurde der Antragsgegnerin die energiewirtschaftliche Baubewilligung für die Errichtung der Erdgashochdruckleitung 070 Wallern-Aschach erteilt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 1. 1996 wurde in Ansehung der jeweils in der KG F***** liegenden Grundstücke 284, 1058, 1335/1, 1337/1 und 1249 die Zulässigkeit der Enteignung zur zwangsweisen Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeitsrechte ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4EisbEG §5EisbEG §6EisbEG §7WRG §19WRG §117
Rechtssatz: Der angemessene Beitrag (§ 19 Abs 2 WRG) sowie die angemessene Entschädigung (§ 19 Abs 3 WRG) sind gemäß den §§ 117 und 118 WRG nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 EisbEG zu bemessen. Entscheidungstexte 1 Ob 21/95 Entscheidungstext OGH 05.12.1995 1 Ob 21/95 E... mehr lesen...
Norm: EisbEG §6
Rechtssatz: Für die Entschädigung wegen Restwertminderung kommt es allein auf den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen enteigneter und verbleibender Fläche, aber nicht auf die Bildung der Grundbuchskörper an. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1 Nc 37/86 des Bezirksgerichtes Feldkirch war ein Verfahren zur Festsetzung des Entschädigungsbetrages nach § 47 Abs 3 Vorarlberger Straßengesetz anhängig. Die Antragstellerin begehrte die Festsetzung des Entschädigungsbetrages in folgender Höhe: 1.) 700 pro m2 enteignete Fläche, d.s. Bei 2.410 m2 S 1,687.000; 2.) nach § 36 Abs 1 Vorarlberger Straßengesetz bestünde ein Bauverbot in 6 m Tiefe von der Landesstraße; dadurch sei eine Grundfläche von 2.436 m2 betr... mehr lesen...
Norm: EisbEG §6
Rechtssatz: Eine Wertminderung des Unternehmens bei Teilenteignung von diesem gewidmeten Grundstücken kommt nur dann in Betracht, wenn die enteignete Teilfläche konkret bereits dem Betrieb gedient hat. Die bloße Möglichkeit, die Teilfläche erst in Zukunft, etwa im Zuge einer Betriebserweiterung - abstrakte Betriebserweiterungsmöglichkeit - nutzbar zu machen, ist für eine Restwertminderung nicht zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §6
Rechtssatz: In der Rechtsprechung wurde auch bisher ein Nachteil bei Teilenteignung von unternehmensgewidmeten Grundstücken nur dann anerkannt, wenn der Enteignete eine bereits vor dem Zeitpunkt, zu welchem er von der beabsichtigten Enteignung Kenntnis erhalten hatte, konkret in die Wege geleitete Betriebserweiterung infolge der Enteignung nicht verwirklichen konnte (6 Ob 513/80; GlU 10628). Solange eine Planung nur a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken *****. Davon werden 5.144 m2 (3.157 m2 des Grundstückes ***** und 1987 m2 des Grundstückes *****) zum Zwecke des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke ***** aufgrund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides vom 12. 3. 1990 in Anspruch genommen. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung, einschließlich einer Entschädigung für die Restgrundentwertung, mit S 6,022.418,- fest. St... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Stattgebung des Rekurses des Antragstellers setzt das Gericht zweiter Instanz den von diesem zu leistenden Entschädigungsbetrag auf S 34.280 herab; dem auf Anhebung des Entschädigungsbetrages auf S 84.078 sA gerichteten Rekurs der Antragsgegner gab es dagegen nicht Folge. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diesen Ausspruch begründete das Rekursgericht damit, daß zur Frage der Bemessung der Entschädigung für die Einräumung einer... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Bundesstraßenbehörde vom 29.Jänner 1982, GZ II/2-E-17/16, wurde über Antrag der R*** Ö*** (B***) gemäß dem Bundesstraßengesetz 1971 für den Ausbau der Wiener Straße B 1 im Baulos Purkersdorf eine 377 m2 große Teilfläche des - nunmehr - im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Grundstückes Nr.551/1, EZ 180 KG Purkersdorf zugunsten der R*** Ö*** (B***) dauernd enteignet. Eine vorübergehende Inanspruchnahme... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28.4.1988 wurden für den Bau des zweiten Streckengleises zwischen Feldkirch und Frastanz u.a. die im Eigentum des Antragsgegners befindliche Liegenschaft EZ 26 GStNr. 13/1 Grundbuch Feldkirch bezüglich einer Teilfläche von 550 m2 durch Einräumung der Dienstbarkeit der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebes eines Eisenbahntunnels samt allen, im Tunnel befindlichen, dem Eisenbahnbetrieb dienenden unterirdischen Nebenanlagen und V... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 824 II KG Schwaz bestehend aus der Bp 2/1 und der Gp 1/2 und der im Süden daran angrenzenden Liegenschaft 809 II bestehend aus der Gp 2/3. Im Norden wird die Liegenschaft EZ 824 II von der Bahnhofstraße begrenzt, beide Liegenschaften grenzen im Osten an die Archengasse. Auf der Bp 2/1 befinden sich die Häuser Archengasse 14 und Bahnhofstraße 1. Der Zugang zum Haus Archengasse 14 erfolgt von der Archengasse aus, das ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der OÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1982 En-1820/19-1982/Rö wurden nach den Bestimmungen der §§ 17 ff des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 LGBl. 1/1971 zu Gunsten der nunmehrigen Antragsgegnerin für den dauernden Bestand ihrer mit Bescheid vom 8. August 1977 rechtskräftig bewilligten 110 KV-Leitung, auf den im einzelnen genannten, zum Forstgut Ebenzweier gehörenden Grundstücken der EZ 191 KG Orth-Altmünster und der EZ 147 KG Gmundner-Berg im Enteignungswe... mehr lesen...
Begründung: Die in den Entscheidungen der Vorinstanzen näher bezeichneten Grundstücke der Antragsteller liegen zum Teil im engeren und zum Teil im weiteren Gefährdungsbereich des bereits seit dem Jahre 1938 bestehenden militärischen Munitionslagers Ebelsberg. Das Erstgericht sprach den Antragstellern nach § 15 des Bundesgesetzes vom 31.5.1967 über militärische Munitionslager BGBl. Nr.197 idF des Bundesgesetzes vom 5.7.1972 BGBl. Nr.265 (MunLagG) Entschädigungen im Betrage zwischen... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7.August 1967 wurde gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung ein Bauvorhaben bewilligt, das sich u.a. auf die Grundstücke 1693/1, 1693/3 und 1693/4, je KG Hötting erstreckt. Hiebei wurde den Grundeigentümern die Auflage erteilt, den vor den rechtskräftig festgelegten Straßenfluchtlinien liegenden Grund über Verlangen der F G kostenlos und lastenfrei ins öffentliche Gut zu übertragen. Mit rechtskräftigem Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruc... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: In den Fällen, in denen ein bestehender Zugang zum öffentlichen Weg schon nach dem Enteignungszweck aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verloren geht, stellt dieser Verlust eine unmittelbare Folge der Enteignung dar. Entscheidungstexte 6 Ob 857/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1984 6 Ob 857/82 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Wurde dem Restgrundstück die Verbindung mit dem öffentlichen Weg genommen, so ist nicht entscheidend, ob sich zwischen Straßenflächen und den nicht enteigneten Grundflächen ein neuer Eigentümer einschiebt, sondern daß durch eine dem Enteignungszweck entsprechende Verwendung (eines Teiles) der enteigneten Grundfläche für das Restgrundstück die Verbindung mit dem öffentlichen Weg unterbrochen wird. Ist die... mehr lesen...
Norm: BStG 1971 §18EisbEG §4 AEisbEG §6Tir BauO 1974 §18
Rechtssatz: Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 7... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 17. 11. 1975 wurde zum Zwecke des Baues der A 4-Ostautobahn aus der den Antragstellerin gehörigen Liegenschaft eine Fläche von 2029 m2 enteignet. Die Höhe der Entschädigung wurde mit 913 050 S festgesetzt. Das Bundesministerium für Bauten und Technik gab mit Bescheid vom 10. 11. 1976 der dagegen erhobenen Berufung keine Folge. Die Antragsteller begehrten mit dem am 22. 12. 1976 beim Erstgericht eingelangten Antrag eine Festsetzun... mehr lesen...
Norm: EisbEG §2 Abs2 Z3EisbEG §4 AEisbEG §6LBG §3
Rechtssatz: Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Bemessung der Entschädigung für eine enteignete Teilfläche, die mit einer öffentlich - rechtlichen Abtretungsverpflichtung belastet ist ("Differenzmethode"). Entscheidungstexte 5 Ob 146/73 Entscheidungstext OGH 03.10.1973 5 Ob 146/73 Veröff: SZ 46/94 5 Ob 176/73 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Eine Entschädigung für die Entwertung der Restgrundstücke gebührt dem Antragsteller auch dann, wenn er eine Entschädigung unter diesem Gesichtspunkt in seinem Antrag nicht ausdrücklich begehrt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 193/71 Entscheidungstext OGH 01.09.1971 5 Ob 193/71 2 Ob 666/87 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6
Rechtssatz: Zur Berücksichtigung der Wertminderung eines verbleibenden Restgrundstückes bei Festsetzung der Entschädigungssumme im Enteignungsverfahren. Entscheidungstexte 8 Ob 132/70 Entscheidungstext OGH 09.06.1970 8 Ob 132/70 5 Ob 194/70 Entscheidungstext OGH 23.09.1970 5 Ob 194/70 ... mehr lesen...