Norm
EisbEG §6Rechtssatz
Für die Entschädigung wegen Restwertminderung kommt es allein auf den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen enteigneter und verbleibender Fläche, aber nicht auf die Bildung der Grundbuchskörper an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057995Dokumentnummer
JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_001