Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin S***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Roswitha Wallner, diese vertreten durch Mag. Michaela Schinnagl, beide Sekretärinnen der Mietervereinigung Österreichs, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsgegner zieht in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs die Richtigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen ausschließlich mit der Begründung: in Zweifel, dass gegen die hier unstrittig auf das Mietverhältnis anzuwendenden Bestimmungen über den Richtwertmietzins nach § 16 Abs 2 MRG verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Er beanstandet, dass die tatsächlichen Herstellungskosten bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses nicht berücksichtigt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsstellerin Maga S***** B*****, vertreten durch Dr. Winfried Sattlegger, Dr. Klaus Dorninger, Dr. Klaus Steiner und andere, Rechtsanwälte in Linz, wider den Antragsgegner ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer aus drei Grundstücken bestehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet von Villach. Der Flächenwidmungsplan der Stadt hatte die Grundstücke dieser Liegenschaft als "Bauland Wohngebiet" ausgewiesen. Mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt vom 29. 11. 1974 wurde für diese Grundstücke die Sonderwidmung "Bundesschule" festgelegt. Dieser Beschluss wurde mit dem am 24. 3. 1975 in der Kärntner Landeszeitung kundgemachten Bescheid der Kärntner Landesre... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein österreichischer Staatsbürger - begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 11. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und in das sowjetische Militärgefängnis in Baden bei Wien verbracht worden. Dort sei er "unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und schweren Repressalien a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin stützt sich zur
Begründung: ihres aus dem Gesetz abgeleiteten Anspruchs im Außerstreitverfahren darauf, dass § 18 Abs 4 Eisenbahngesetz vorsieht, dass das Eisenbahnunternehmen zwar berechtigt ist, von Eigentümern von Grundstücken und Baulichkeiten die Duldung der Errichtung verschiedener Vorrichtungen ohne Durchführung des Enteignungsverfahrens und ohne Anspruch auf Entschädigung zu verlangen, jedoch ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §22 ffTir StrG §74 Abs4
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren zur Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung ist - wie sich aus den einschlägigen Vorschriften, insbesondere aus dem auch hier gemäß § 74 Abs 4 TirStrG anwendbaren §§ 22 ff EisbEG, ergibt - nur die Höhe der Entschädigung zu bestimmen (VfSlg 8065). Dabei ist von dem - rechtskräftigen - Enteignungsbescheid als notwendiger Bedingung auszugehen. Dieser enthält aber nic... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §22
Rechtssatz: Der Zustimmung eines "Dritten" im Sinne des § 22 Abs 2 letzter Satz EisbEG bedarf es nur dann, wenn dabei gemäß § 22 Abs 1 leg cit über die infolge einer Enteignung zu leistende Entschädigung abgesprochen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 521/87 Entscheidungstext OGH 04.06.1987 8 Ob 521/87 European Case La... mehr lesen...
Begründung: Der in der Folge verstorbene Ehemann der ersten Antragsgegnerin, als dessen Alleinerbin diese sich am Verfahren beteiligte, war Eigentümer eines Hälfteanteiles, die drei weiteren Antragsgegner waren Eigentümer je eines Sechstelanteiles an der Liegenschaft EZ 737 KG Tulln. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörten unter anderem die 86 m 2 große Baufläche Grundstück Nr.1.988, die 115 m 2 große Baufläche Grundstück Nr.1.989, der 6.385 m 2 große Garten Grundstück Nr.... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CvBStG §20EisbEG §22
Rechtssatz: Ein Übereinkommen über den Verzicht auf die Anrufung des Gerichtes kann auch konkludent zustandekommen. Entscheidungstexte 1 Ob 598/85 Entscheidungstext OGH 16.09.1985 1 Ob 598/85 Veröff: JBl 1987,169 (zustimmend Pfersmann) 8 Ob 507/88 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 8 O... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22.September 1982, 1 Ob 505/82 = SZ 55/133, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, daß es einer weiteren Verfahrensergänzung zur Feststellung der Höhe der gebührenden Enteignungsentschädigung nur dann bedürfen werde, wenn die von der Antragsgegnerin behauptete Vereinbarung, auf die Anrufung des Gerichtes zu verzichten, wenn die Entschädigu... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt die Neufestsetzung einer dem Land Tirol auf Grund des Tir. Straßengesetzes auferlegten Enteignungsentschädigung. Er hält dem Einwand des Antragsgegners Land Tirol, daß er sich in der Enteignungsverhandlung durch seinen Sohn als Vertreter mit der vom Sachverständigen genannten Entschädigung einverstanden erklärt habe, entgegen, sein Sohn sei zu einer solchen Erklärung nicht bevollmächtigt gewesen. Der Erstrichter wies den Antrag wegen Unzulässigkeit des Rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 LABGB §1002ABGB §1008AVG §10EisbEG §22TirStrG §55
Rechtssatz: Zum Abschluß eines Übereinkommens vor der Verwaltungsbehörde über die Höhe der Enteignungsentschädigung reicht eine ( schlüssig erklärte ) Verhandlungsvollmacht nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 609/83 Entscheidungstext OGH 17.11.1983 7 Ob 609/83 Veröff: SZ 56/167 ... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG §22Tir StrG §55
Rechtssatz: Ob im beiderseitigen Einverständnis mit dem Sachverständigengutachten ein Entschädigungsübereinkommen zu erblicken ist, ist nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 609/83 Entscheidungstext OGH 17.11.1983 7 Ob 609/83 Veröff: SZ 56/167 = EvBl 1985/50 S 240 ... mehr lesen...
Die Antragstellerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 4/39 KG M. Durch die Abänderung des Flächenwidmungsplanes, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg 1979/21, wurde dieses Grundstück von Bauland, gemischtes Baugebiet, in Grünland, Gebiet für Sport- und Spielplätze sowie für Freibäder, umgewidmet. Diese Änderung trat am 2. 11. 1979 in Kraft. Über Antrag der Eigentümerinnen setzte die Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 23. 11. 1981, ZL. 7/13-20... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG §22
Rechtssatz: Eine während des Enteignungsverfahrens vor der Erlassung des Enteignungsbescheides geschlossene Vereinbarung über den beiderseitigen Verzicht auf Anrufung des Gerichtes gegen die durch die Verwaltungsbehörde bestimmte Entschädigung ist wirksam. Eine solche Vereinbarung bedarf nicht der Zustimmung der dinglich Berechtigten. Entscheidungstexte 1 Ob 505/82... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG §20 Abs3EisbEG §22
Rechtssatz: Auch eine qualifiziert unrichtige Beurteilung der im gegebenen Zusammenhang allein zu prüfenden verfahrensrechtlichen Wirksamkeit eines vor Erlassung des Enteignungsbescheides erklärten Verzichtes auf Anrufung des Gerichtes, vermöchte den Anfechtungsgrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit nicht zu erfüllen. Entscheidungstexte 6 Ob 62... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AEisbEG §22MRG §16 Abs1 Z2MRG §16 Abs2StGG Art51.ZPMRK Art1 III3
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VfGH verletzt das Mietengesetz keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen und ist nicht einmal eine Legalenteignung, sondern nur eine Eigentumsbeschränkung; dem durch solche Beschränkungen Betroffenen steht kein Enteignungsentschädigungsanspruch nach den §§ 22 ff EisbEG zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AEisbEG §22JN §1 CXVEG 1925 Art13
Rechtssatz: Wird ein Enteignungsentschädigungsanspruch aus einer Legalenteignung abgeleitet, kann nach der Judikatur des VfGH auch ohne Vorliegen eines Enteignungsbescheides unmittelbar das Gericht angerufen werden, das dann allerdings ua auch zu prüfen hat, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt und die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung bestehen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1cEisbEG §22
Rechtssatz: Die ungerechtfertigte Verweigerung einer gerichtlichen Entscheidung über eine Enteignungsentschädigung nach dem Eisenbahnenteignungsgesetz ist auch noch über einen außerordentlichen Revisionsrekurs als Nullität wahrzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 241/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 5 Ob 241/75 EvBl 1976/124 S 237 = RZ 1977/123,239 (... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1435BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §22EisbEG §30
Rechtssatz: Im Verfahren nach §§ 4 ff EisbEG, §§ 13 ff BStG ist kein Raum für eine Entscheidung über den Rückersatzanspruch des Enteigners hinsichtlich bereits geleisteter Mehrbeträge ( so auch schon 5 Ob 193, 194/71 ). Entscheidungstexte 5 Ob 210/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 210/71 ... mehr lesen...
Im Wege dar Enteignung wurde mit den Bescheiden des Amtes der oö Landesregierung vom 24. April 1965 und vom 30. Juni 1965, En (Wa) - 74/7-1965 und En (Wa) - 74/17-1965 der Antragsgegnerin Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) für die Errichtung und den Betrieb der 110 KV-Leitung vom Kraftwerk P zum Umspannwerk die Dienstbarkeit zur Führung, Benützung und Erhaltung der Leitung im Luftraum über eine Reihe von Grundstücken der Kläger eingeräumt... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §22
Rechtssatz: Zur Frage der Entschädigung für die Überspannung (als solche) landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Entscheidungstexte 1 Ob 161/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 161/70 Veröff: SZ 43/143 = EvBl 1971/77 S 126 2 Ob 666/87 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 2 Ob 666/8... mehr lesen...
Norm: EisbEG §9EisbEG §22EisbEG §23
Rechtssatz: Das Übereinkommen über die Globalentschädigung des Enteigneten umfaßt auch später auftretende Beschädigungen der Restliegenschaft durch Windbruch, sofern hiefür bei Abschluß dieses Übereinkommens kein Vorbehalt gemacht wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 156/69 Entscheidungstext OGH 09.09.1969 8 Ob 156/69 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §22sbg ElektrizitätsG 1959 §23sbg ElektrizitätsG 1959 §24
Rechtssatz: Das Gericht hat im Außerstreitverfahren bloß über die Höhe der Enteignungsentschädigung zu entscheiden, während die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Art der Enteignung (Ablösung des Grundstückes oder
Begründung: einer Leitungsservitut) nicht vor Gericht bekämpft werden kann. Hiefür ist allein die Verwaltungsbehörde (Enteignungsbehörde) zuständig. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A2EisbEG §22EisbEG §23
Rechtssatz: Auch wenn bei der Feststellung der Entschädigungssumme auf verschiedene Komponenten wie Flächenausmaß, Lage und Wertminderung des Restgrundstückes Bedacht zu nehmen ist, liegt die Beurteilung eines einheitlichen Fragenkomplexes vor, weil zwischen diesen Komponenten enge Wechselbeziehungen bestehen. Es sind daher bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit einer solchen Entscheidung d... mehr lesen...
Norm: EisbEG §22EisbEG §33EisbEG §36
Rechtssatz: Es genügt, wenn das Gericht die Entschädigung je Quadratmeter der enteigneten Fläche feststellt. Diese Festsetzung bildet im Zusammenhang mit dem Enteignungsbescheid einen tauglichen Exekutionstitel. Hinsichtlich der Verzugszinsen ist ein dem § 33 EisbEG entsprechender Beisatz in den
Spruch: aufzunehmen (Spr 185 alt). Entscheidungstexte 5 Ob 1... mehr lesen...