Norm
ABGB §863 LRechtssatz
Zum Abschluß eines Übereinkommens vor der Verwaltungsbehörde über die Höhe der Enteignungsentschädigung reicht eine ( schlüssig erklärte ) Verhandlungsvollmacht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014583Dokumentnummer
JJR_19831117_OGH0002_0070OB00609_8300000_001