Norm: PVG §41 Abs2 PVG § 41 heute PVG § 41 gültig ab 09.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2019 PVG § 41 gültig von 15.08.2018 bis 08.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018 PVG § 41 gültig von 18.06.2015 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
A 14-PVAB/22 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat über den Antrag der Bediensteten A (Antragstellerin) vom 24. Mai 2022, die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses bei der Dienststelle X (DA) und des Zentralausschusses Y (ZA) beim Bundesministerium für *** im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung um einen Arbeitsplatz in der Dienststelle X auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und ihr den gegenständlichen Arbeitsplatz gesetzeskonform zuerkennen, entschied... mehr lesen...
Norm: PVG §2 PVG §9 Abs3 lita PVG §22 Abs4 PVG §41 Abs2 PVG § 2 heute PVG § 2 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009 PVG § 2 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987 PVG § 2 gültig von... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 PVG §41 Abs2 PVG § 41f heute PVG § 41f gültig ab 29.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 PVG § 41f gültig von 08.01.2018 bis 28.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018 PVG § 41f gültig von 01.01.2014 bis... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9PVG §28 Abs1PVG §28 Abs2PVG §41 Abs2 Schlagworte Umlaufbeschluss; dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der Personalvertretungsfunktion
Rechtssatz: Der Beschluss des DA, den Antragsteller zur dienstrechtlichen Verantwortung wegen der ihm vorgeworfenen behaupteten dienstrechtlichen Verfehlungen freizugeben, erfolgte somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung. Daher bestand für die PVAB auch keine Rechtsgrundlage, den... mehr lesen...
Norm: PVG §2PVG §22 Abs4PVG §41 Abs2PVGO §8 Schlagworte weiter Ermessensspielraum; gesetzwidrige Stellungnahmen PVO; Debatte im PVO; Beschlussfassung
Rechtssatz: Aus diesen Gründen erweist sich der Antrag auf Prüfung der Geschäftsführung des FA wegen Gesetzwidrigkeit des von ihm in seiner Sitzung vom 21. Juni 2021 zu TOP 9 der Tagesordnung dieser Sitzung gefassten Beschlusses als berechtigt und war dieser Beschluss als gesetzwidrig aufzuheb... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1PVG §41 Abs2 Schlagworte Antragsberechtigung Wahlzeugen
Rechtssatz: Nach § 41 Abs.1 PVG sind antragsberechtigt an die PVAB u.a. Personen, die die Verletzung ihrer Interessen durch gesetzwidrige Geschäftsführung eines PVO behaupten. Die Antragstellerin wurde als Wahlzeugin der Wählergruppe „Y“ in den ZWA nominiert und fühlt sich durch die im Antragsvorbringen näher bezeichneten Handlungen und Unterlassungen des ZWA in ihrem... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1PVG §41 Abs2 Schlagworte kein Antragsrecht auf Auflösung von PVO
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 2 PVG ist die PVAB bei Ausübung ihres Aufsichtsrechtes insbesondere berechtigt, erforderliche Auskünfte von den betroffenen PVO einzuholen, rechtswidrige Beschlüsse der PVO aufzuheben und ein PVO aufzulösen, wenn es seine Pflichten dauernd verletzt, wobei die Entscheidung darüber ex lege ausschließlich der PVAB obliegt. § 41 PVG unt... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1PVG §41 Abs2 Schlagworte Prüfungszuständigkeit der PVAB
Rechtssatz: Die PVAB ist zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO zuständig, wobei sich diese Prüfung nach der Rechtsprechung des VfGH (Slg 10.628/1985) grundsätzlich auf die Einhaltung der Bestimmungen des PVG und der dazu erlassenen Verordnungen zu beschränken hat (Schragel, PVG, § 41, RZ 13 und Rz 15). European Case Law I... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs3PVG §22 Abs4PVG §41 Abs2AVG §68 Schlagworte Vertretung verhinderter PV bei Sitzungen; gesetzmäßige Zusammensetzung eines PVO; Nichtigkeit von Beschlüssen
Rechtssatz: Nach dem rechtswidrigen Ausschluss des vom Antragsteller namhaft gemachten Vertreters war der ZA nicht mehr gesetzmäßig zusammengesetzt. Die unrichtige Zusammensetzung eines Kollegialorgans belastet die von ihm in gesetzwidriger Zusammensetzung gefassten Besch... mehr lesen...
A 6-PVAB/18-17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Mag. A, die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses bei der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt XY (DA) im Zusammenhang mit seiner Streichung als Koordinator für bestimmte Fächer auf... mehr lesen...
Norm: PVG §2 Abs1PVG §2 Abs2PVG §41 Abs1PVG §41 Abs2AVG §7 Abs1 Z1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Befangenheit; Verhinderung
Rechtssatz: Die PVAB ist nach § 41 Abs. 1 und 2 PVG zur Aufsicht über die PVO berufen. Allfällige Gesetzesverletzungen durch einzelne Personalvertreter/innen unterliegen daher nur dann der Aufsicht der PVAB, wenn sie dem PVO als Kollegialorgan zuzurechnen sind. Dies wäre im Fall eines DA-Mitglieds, das in gesetzw... mehr lesen...
Norm: PVG §10 Abs7PVG §41 Abs1PVG §41 Abs2PVG §41 Abs4WG 2001 §43 Abs2 Schlagworte Keine Zuständigkeit der PVAB für § 43 Abs. 2 WG 2001
Rechtssatz: Die PVAB ist zur Beurteilung und Feststellung, ob der verfahrensgegenständliche Informationsfolder zur Gänze oder in bestimmten Passagen seines Textes „parteipolitische Betätigung“ iSd WG 2001 und damit eine Verletzung des entsprechenden Verbots in diesem Gesetz darstellen könnte, nicht zuständi... mehr lesen...
A 12-PVAB/17-7 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Gruppenleiters Ministerialrat Mag. A, einen im Antrag näher bezeichneten Beschluss des Dienststellenausschusses für die Bediensteten der Exekutive der Justizanstalt (JA) *** (DA) wegen Gesetzwidrigkeit se... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs2 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Bindung der PVO an rechtskräftige Rechtsansicht der PVAB
Rechtssatz: Die PVAB kann einen gesetzwidrigen Beschluss beheben, nicht aber die gesetzwidrige Verweigerung der Zustimmung ersetzen. An die rechtskräftige Rechtsansicht der PVAB ist das PVO aber gebunden; es hat sodann umgehend einen Beschluss in diesem Sinn zu fassen und der Dienststellenleitung mitzuteilen. Das PVO verhält sich ... mehr lesen...