RS Pvak 2021/8/26 A21-PVAB/21

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Veröffentlicht am 26.08.2021
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Norm

PVG §41 Abs1
PVG §41 Abs2

Schlagworte

Prüfungszuständigkeit der PVAB

Rechtssatz

Die PVAB ist zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO zuständig, wobei sich diese Prüfung nach der Rechtsprechung des VfGH (Slg 10.628/1985) grundsätzlich auf die Einhaltung der Bestimmungen des PVG und der dazu erlassenen Verordnungen zu beschränken hat (Schragel, PVG, § 41, RZ 13 und Rz 15).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A21.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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