Norm
PVG §2Schlagworte
Grundsätze der Interessenvertretung; BeschlüsseRechtssatz
Auch mit dem Beschluss, dem Wunsch des DL auf Einstellung des Besetzungsverfahrens zuzustimmen, hat der DA den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten weiten Ermessensspielraum daher nicht überschritten, sondern in gesetzmäßiger Geschäftsführung gehandelt, um im Interesse der Gesamtheit der Bediensteten der Dienststelle Spielraum für zukünftige Personalentscheidungen im Lichte der massiven Einsparungen gewinnen zu können. Daher besteht auch in diesem Fall kein rechtlicher Grund für die PVAB, den der Einstellung des Besetzungsverfahrens zustimmenden Beschluss des DA als rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A14.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
21.10.2022