Norm
PVG §2Schlagworte
weiter Ermessensspielraum; gesetzwidrige Stellungnahmen PVO; Debatte im PVO; BeschlussfassungRechtssatz
Aus diesen Gründen erweist sich der Antrag auf Prüfung der Geschäftsführung des FA wegen Gesetzwidrigkeit des von ihm in seiner Sitzung vom 21. Juni 2021 zu TOP 9 der Tagesordnung dieser Sitzung gefassten Beschlusses als berechtigt und war dieser Beschluss als gesetzwidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022