RS Pvak 2021/10/18 A31-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.10.2021
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Norm

PVG §2
PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs2
PVGO §8

Schlagworte

weiter Ermessensspielraum; gesetzwidrige Stellungnahmen PVO; Debatte im PVO; Beschlussfassung

Rechtssatz

Aus diesen Gründen erweist sich der Antrag auf Prüfung der Geschäftsführung des FA wegen Gesetzwidrigkeit des von ihm in seiner Sitzung vom 21. Juni 2021 zu TOP 9 der Tagesordnung dieser Sitzung gefassten Beschlusses als berechtigt und war dieser Beschluss als gesetzwidrig aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A31.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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