IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide ***, ***, vom 18. November 2021 bzw. 20. November 2021 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 21. Oktober 2021, Aktenzeichen: ***, mit welchem aufgrund einer Berufung vom 8. Mai 2021 gegen eine als „Bescheid/Lastschriftanzeige/Rechnung 2. Qu. 2021“ bezeichnete Erledigung des Bürgermeisters der S... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, auf Grund des Vorlageantrages vom 15. September 2020 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Verbandsobmannes des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk *** vom 3. September 2020 über die Beschwerde vom 6. Oktober 2019 gegen eine als „Mahnung“ titulierte Rechnung/Lastschriftanzeige des Verbandsobmannes d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch B, ***, ***, vom 19. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 15. September 2020, mit dem eine Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abrechnungsbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 8. Juli 2019 als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid vollinh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Die Festsetzung einer Mahngebühr hat mit Abgabenbescheid zu erfolgen (§ 92 iVm §§ 3 und 3a BAO). Schlagworte Finanzrecht; Abgabenschuld; Zahlungsverpflichtung; Mahnschreiben; Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Einhebung; European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Bescheide sind ausnahmslos und ausdrücklich mit dem Wort „Bescheid“ zu bezeichnen (vgl § 93 Abs 2 BAO; Ritz, BAO 5. Aufl., § 93, Tz 4). Die Bezeichnung als Bescheid dient der Erkennbarkeit einer behördlichen Ausfertigung als normativer Akt (Stoll, BAO, 958). Die fehlende Bezeichnung einer Erledigung eine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu § 216, zitierte hg Rsp sowie VwGH 2006/14/006... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde (vgl VwGH 2009/16/0196). Schlagw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) ist antragsgebunden, es erfolgt keine amtswegige Verfügung. Bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines auf Aussetzung der Einhebung gerichteten Antrages (vgl VwGH Ra 2018/15/0003). […] Bereits mit der Stellung ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch B, ***, ***, vom 11. Juni 2020 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk *** vom 29. Mai 2020, mit dem eine Berufung des Beschwerdeführers gegen eine als „Mahnung“ titulierte Rechnung/Lastschriftanzeige des Verbandsobmannes des Gemeindeverbandes für Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.07.2020 Norm: BAO §92BAO §93 Abs2BAO §227BAO §227aBAO §243SeuchenvorsorgeabgG NÖ 2005 §9SeuchenvorsorgeabgG NÖ 2005 §10
Rechtssatz: Im Bereich der Vorschreibung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe, die ex lege nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erfolgt, kann der Abgabenbescheid der Abgabenbehörde [hier: Verbandsobmann] gemäß § 243 BAO nur mit Beschwerde an das LVwG NÖ ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A und der B vom 4. November 2019 gegen den Berufungsbescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk *** vom 24. Oktober 2019, GZ. ***, betreffend die Festsetzung der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr sowie der jährlichen Abfallwirtschaftsabgabe ab 1. Juni 2019 für das Grundstück *** in *... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.02.2020 Norm: BAO §92AWG NÖ 1992 §24AWG NÖ 1992 §27
Rechtssatz: Die Abgabenfestsetzung nach § 27 NÖ AWG gilt solange, bis sich die Bemessungsgrundlagen - etwa durch eine Änderung des zugeteilten Behältervolumens oder der Anzahl der Wohnungen auf dem Grundstück - ändern. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; res iudicata; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.02.2020 Norm: BAO §92AWG NÖ 1992 §24AWG NÖ 1992 §27
Rechtssatz: Ein in Rechtskraft erwachsener Bescheid nach § 27 NÖ AWG entfaltet bei unveränderter Sach- und Rechtslage sowohl für die Abgabenbehörde als auch für die Beschwerdeführer Bindungswirkung. Die Rechtskraft bewirkt bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig en... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A vom 3. November 2019 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 15. Oktober 2019, ELAK: ***, insoweit damit eine Berufung gegen eine als „Bescheid/Lastschriftanzeige/Rechnung“ bezeichnete Erledigung des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 27. August 2019 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.01.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §227 Abs4BAO §243
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige vermag eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Abgabe nicht zu begründen, sondern erinnert lediglich an eine bestehende Abgabenzahlungspflicht. Schlagworte Finanzrecht; Grundsteuer; Lastschriftanzeige; Verfahrensrecht; Bescheidqualität; Berufung; Unzulässigk... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.01.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §227 Abs4BAO §243
Rechtssatz: Lastschriftanzeigen sind keine Bescheide (vgl VwGH 85/14/0127). […] Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind mangels eines tauglichen Anfechtungsobjektes als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Finanzrecht; Grundsteuer; Lastschriftanzeige; Verfahrensrecht; Besch... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Herrn B, Rechtsanwalt in ***, ***, vom 29. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 25. September 2018, mit welchem eine Berufung vom 28. August 2018 gegen eine Erledigung der Marktgemeinde *** vom 26. Juli 2018 hinsichtlich Kanalbenützungsgebühr, Müllbehandlungsgebühr, Abfallbehandlungsg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.12.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs1BAO §93 Abs2
Rechtssatz: Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide, daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl VwGH 2005/13/0179; 2006/13/0001; 2004/15/0131, 0132; 2010/17/0066). Schlagworte Finanzrecht; Verfahrensrecht; Abgabenbescheid; Lastschriftanzei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs1BAO §93 Abs2
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige ist kein Bescheid (vgl die Hinweise auf die Rechtsprechung bei Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 92 E 41). Die Angabe "Bescheid/Lastschriftanzeige/Rechnung" ist widersprüchlich und liefert keinen Anhaltspunkt für die Rechtsform der Erledigung (vgl VwGH 2010/17/0114). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.12.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs1BAO §93 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Behörde die für Bescheide vorgesehenen Formvorschriften verletzt und der Bescheidwille nicht eindeutig erkennbar ist, ist im Zweifelsfall der Bescheidcharakter nicht anzunehmen (vgl VwGH 99/17/0325 zu einer "Vorschreibung" mit "Erläuterungen" unter Hinweis auf 83/17/0096). Schlagwort... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde des Herrn GL, ***, ***, vom 9. September 2017 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 11. August 2017, AZ: LA-2-2017, mit welchem eine Berufung vom 13. Februar 2017 gegen eine Erledigung der Marktgemeinde *** vom 23. Jänner 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 729/2017, mit welchem ein „Einspruch gegen die Vorschreibung der Kanalgebühren vom Objekt *** in *** ab 2016“ als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 730/2017, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Lastschriftanzeige“ betreffend 1. Quartal 2017 bezeichnete Erledigung des Verbandsobmannes vom 23. Jänner 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 731/2017, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Lastschriftanzeige“ betreffend 2. Quartal 2017 bezeichnete Erledigung des Verbandsobmannes vom 18. April 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 732/2017, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Lastschriftanzeige“ betreffend 3. Quartal 2017 bezeichnete Erledigung des Verbandsobmannes vom 17. Juli 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. D... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs2BAO §227BAO §243
Rechtssatz: Durch eine informelle Mitteilung, mit welcher jemand über Art, Höhe und Zeitpunkt seiner Zahlungsverpflichtungen unterrichtet wird, kann eine Zahlungspflicht (z.B. zur Entrichtung einer Kanalbenützungsgebühr) nicht begründet werden. Bestand und Höhe der Abgabenschuld können nicht vom Inhalt einer derartigen Vers... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs2BAO §227BAO §243
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige („Quartalsvorschreibung“) vermag eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Abgabe nicht zu begründen, sondern erinnert lediglich an eine bestehende Abgabenzahlungspflicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen (85/14/0127), dass Lastschriftanzeigen keine Bescheide sind. Die Lastschr... mehr lesen...