RS Lvwg 2018/2/1 LVwG-AV-1527/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

01.02.2018

Norm

BAO §92
BAO §93 Abs2
BAO §227
BAO §243

Rechtssatz

Durch eine informelle Mitteilung, mit welcher jemand über Art, Höhe und Zeitpunkt seiner Zahlungsverpflichtungen unterrichtet wird, kann eine Zahlungspflicht (z.B. zur Entrichtung einer Kanalbenützungsgebühr) nicht begründet werden. Bestand und Höhe der Abgabenschuld können nicht vom Inhalt einer derartigen Verständigung abhängen. Da ein normativer Spruch nicht vorliegt, handelt es sich schon aus diesem Grund nicht um einen Bescheid, sondern um eine bloße Zahlungserinnerung, eine Lastschriftanzeige.

Schlagworte

Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; Bescheidspruch; Kanalbenützungsgebühr; Vorschreibung; Zahlungsverpflichtung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1527.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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