Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.02.2018Norm
BAO §92Rechtssatz
Durch eine informelle Mitteilung, mit welcher jemand über Art, Höhe und Zeitpunkt seiner Zahlungsverpflichtungen unterrichtet wird, kann eine Zahlungspflicht (z.B. zur Entrichtung einer Kanalbenützungsgebühr) nicht begründet werden. Bestand und Höhe der Abgabenschuld können nicht vom Inhalt einer derartigen Verständigung abhängen. Da ein normativer Spruch nicht vorliegt, handelt es sich schon aus diesem Grund nicht um einen Bescheid, sondern um eine bloße Zahlungserinnerung, eine Lastschriftanzeige.
Schlagworte
Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; Bescheidspruch; Kanalbenützungsgebühr; Vorschreibung; Zahlungsverpflichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1527.001.2017Zuletzt aktualisiert am
09.04.2018