RS Lvwg 2020/2/14 LVwG-AV-108/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

14.02.2020

Norm

BAO §92
AWG NÖ 1992 §24
AWG NÖ 1992 §27

Rechtssatz

Ein in Rechtskraft erwachsener Bescheid nach § 27 NÖ AWG entfaltet bei unveränderter Sach- und Rechtslage sowohl für die Abgabenbehörde als auch für die Beschwerdeführer Bindungswirkung. Die Rechtskraft bewirkt bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache.

Schlagworte

Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; res iudicata; Abgabenfestsetzung; Neufestsetzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.108.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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