1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17BAO §143BAO §90
Rechtssatz: Soweit es sich um Aktenbestandteile handelt, die sich (nur) aus Erhebungen im Zusammenhang mit § 143 BAO ergeben, wird das Begehren auf Akteneinsicht nach § 90 BAO zu beurteilen sein. Hiebei ist zu berücksichtigen, dass es auf ein gesondertes abgabenrechtliches Interesse der Partei nicht ankommt... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein. Sie ist (durch Verschmelzung) Rechtsnachfolgerin einer österreichischen GmbH (in der Folge als X GmbH bezeichnet). A war sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer der X GmbH (und auch Mitglied des Verwaltungsrates der Mitbeteiligten). Steuerliche Konsequenzen aus (behaupteten) Leistungen zwischen der X FL und der X GmbH sind strittig; zum Sachverhalt und zu den Rechtsfragen wird auf das Erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17AVG §58 Abs2BAO §90BAO §93 Abs3 lita Beachte Besprechung in:SWK Nr 31/2019, S 1374-1379;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht stellt ein wesentliches prozessuales Recht der Partei des Verwaltungsverfahrens dar. Wird die Akteneinsicht verweigert, so ist (spätestens) in der
Begründung: des das Verfahren abs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17BAO §90 Beachte Besprechung in:SWK Nr 31/2019, S 1374-1379;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof kam im Erkenntnis vom vom 30. März 1998, 97/16/0471, VwSlg 7266 F/1998, abschließend zum Ergebnis, dem Begehren auf Akteneinsicht der Verfahrenspartei sei, wenn es ihre Sache betreffe, abgesehen von der Eineng... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17BAO §90B-VG Art20 Abs3 Beachte Besprechung in:SWK Nr 31/2019, S 1374-1379;
Rechtssatz: Die Novellierung des Art. 20 Abs. 3 B-VG mit BGBl. I Nr. 285/1987 stand - wie auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (39 BlgNR 17. GP 3) hervorgeht - in engem Zusammenhang mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §90 Beachte Besprechung in:SWK Nr 31/2019, S 1374-1379;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist - zu § 90 BAO - der Ansicht, dass der absolute Ausschluss der Beratungsprotokolle, Amtsvorträge und Erledigungsentwürfe von der Akteneinsicht mit der Novelle BGBl. Nr. 285/1987 nicht eingeschränkt wurde und insbesondere auch nicht mit dem... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 41.159,84 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der erstbeschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 98.696,07 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der ... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung und Akteneinsicht keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.). 1.2. Die belangte Behörde füh... mehr lesen...
Am 21. Juli 2005 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "1. Die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen Jänner und April 2004 (211,74 EUR) wird gemäß § 281 BAO ausgesetzt. 2. Die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, K... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 29.669,47 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdefü... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen gemäß § 281 BAO ausgesetzt (Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides). Weiters wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen (Spruchpunkt 2.) abgewiesen. Der Berufung gegen die Vorschreibung eines Erhöhungsbetrages gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 wurde teilweise stattgegeben und ein Erhöhungsbetrag nur f... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g Abs. 3 AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung, Akteneinsicht und Unterbrechung des Verfahrens keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen Oktober 2004 bis Februar 2005 in der Höhe von EUR 14.537,24 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung... mehr lesen...
Am 21. Juli 2005 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "1. Die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen November 2004 bis Februar 2005 (36.904,76 EUR) wird gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. 2. Die Berufung gegen die Vorschreibung eines 30%igen E... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 9.408,70 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung der be... mehr lesen...
1.0. Aus den Beschwerden und den mit ihnen vorgelegten Kopien der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweilige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284;BAO §90;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0071 2005/17/0073 2005/17/0072
Rechtssatz: Mit einem bestimmten Spruchpunkt des angefochtenen Bescheides wurden jeweils verschiedene verfahrensrechtliche Anträge und insbesondere ... mehr lesen...
1.1. Mit fünf Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden den beschwerdeführenden Parteien jeweils Agrarmarketingbeiträge vorgeschrieben. Diese Vorschreibungen betrafen in allen Fällen Bemessungszeiträume bis Oktober 2003, wobei die Vorschreibung in den einzelnen Fällen unterschiedliche Monate betraf (ab Oktober 2002 zur hg. Zl. 2005/17/0013, beginnend mit Jänner 2003, Februar 2003, April 2003 und Mai 2003 in den anderen Verfa... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 1. Juli 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 92.813,41 zuzüglich eines Erhöhungsbeitrages von EUR 9.281,34 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen November 2002 und April 2004. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 10. August... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0014
2005/17/0018
2005/17/0019
2005/17/0020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunk... mehr lesen...