Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;
Rechtssatz: Eine die Zuständigkeit des Geschäftsführers zur Erfüllung der Pflichten der Gesellschaft zur Zahlung der Zuschläge abbedingende Geschäftsverteilung wirkt sich in der Weise auf die zuschlagsrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers aus, dass der nach der Ressortvertei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschrift entstehungsgeschichtlich zu Grunde liegenden Vorschriften... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0176 E 18. November 1991 RS 5(hier Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Zuschläge nach § 25a Abs 7 BUAG) Stammrechtssatz Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit deren Gründung einziger Geschäftsführer einer GmbH und an ihr zu 95 % beteiligt. Mit am 5. Oktober 1992 beim Finanzamt eingelangtem Schreiben beantragte die GmbH Eilnachrichtverzichtserklärungen zur Vorlage beim Bundesminister für Inneres, beim Bundesminister für Landesverteidigung und bei der Österreichischen Postzeugverwaltung auszustellen. Nachdem das Finanzamt festgestellt hatte, die aushaftenden Abgabenschulden von rund 154.000 S seien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 29. Jänner 1993 Geschäftsführer der F-GmbH, die ihrerseits als Komplementärin die Geschäfte der K-GmbH & Co KG (in der Folge: KG) führt. Über das Vermögen der KG wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 30. November 1999 der Konkurs eröffnet. Er wurde am 30. März 2000 nach Abschluss eines Zwangsausgleiches mit einer Quote von 20 % aufgehoben. Mit Bescheid vom 18. Februar 2000 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 in Verbin... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Ob bzw inwieweit vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtunwirksam bzw anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme als Haftender ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Eine ermessenswidrige Inanspr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Mantelzessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, führt zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als eines Haftenden für Abgabenschulden (Hinweis E 20. April 1999, 94... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/16/0333 E 17. Oktober 2001
Rechtssatz: Im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt wird, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benacht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der E. L. GesmbH (im Folgenden: Gesellschaft), über deren Vermögen am 15. September 1988 das Ausgleichsverfahren und am 14. November 1988 der Anschlusskonkurs eröffnet wurde. Er wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, vom 21. Februar 1989 zur Haftung für den Rückstand an Dienstgeberabgabe, Lohnsummensteuer und jeweils darauf entfallenden Säumniszuschlag für den Zeitraum Februar bis Oktober 1988 zur Haftung... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0173 E 24. Oktober 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er ni... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0173 E 24. Oktober 2001
Rechtssatz: Die Höhe der Außenstände ist für die Verpflichtung des Geschäftsführers, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, ohne Belang. Den ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M. Fleischhandels Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: Gesellschaft) und hielt an dieser Gesellschaft bis März 1996 90 % und ab April 1996 100 % ihrer Anteile. Nachdem über das Vermögen der Gesellschaft am 9. April 1997 der Konkurs eröffnet worden war, wurde das Unternehmen der Gesellschaft durch ein Organ des Magistrates einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen, in der die Interessen der Gesellschaft durch den Masseverwalter wahrgen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0047 E 20. November 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 7 Abs 1 Wr LAO in der Fassung der Novelle LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung, sondern der Umstand, daß die Abgabe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter entbindet zwar den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. Januar 1997 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der L GmbH (nachfolgend: Primärschuldnerin) für Schuldigkeiten an Getränkesteuer samt Säumniszuschlag für Jänner bis August 1995 in Höhe von 25.483 S, für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag für August 1995 in Höhe von 7.263 S, für Dienstgeberabgabe für August 1995 in Höhe von 500 S und für Vergnügungssteuer samt Nebengebühren für 1994 sowie Jänner bis August 1995 in Höhe von 772.021 S haftbar gema... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und somit den Abgabengläubiger benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 25 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG, an welcher neben der Komplementär GmbH die Eltern des Beschwerdeführers - diese hielten auch je 37,5 % der GmbH-Anteile - als Kommanditisten beteiligt waren. Im Jahr 1987 wurde über das Vermögen der KG der Konkurs eröffnet. Ein bereits im Jahr 1986 beantragter Konkurs über das Vermögen der GmbH war mangels Kostendeckung abgewiesen worden. Der Beschwerdeführer hatte aus seiner G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen des Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender stehen mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang. Dies wird insbesondere daraus deutlich, dass solche Haftungsinanspruchnahmen auch Geschäftsführer von Gesellschaften mbH treffen können, die an der Gesellschaft ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1995 bis 14. Jänner 1999 Geschäftsführer der T-GmbH. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 8. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Umsatzsteuer 1997 der T-GmbH zur Haftung herangezogen. In der Berufung gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer vor, er sei per 14. Jänner 1999 als handelsrechtlicher Geschäftsführer abberufen worden. Zum Zeitpunkt der Erlassung des Umsatzsteuerbescheides für 1997, aus dem sic... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 22. Juni 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S-GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO für die im Ausmaß von S 1,941.734,-- aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Anspruch. In der dagegen erhobenen Berufung vom 20. Juli 1999 wandte sich der Beschwerdeführer gegen die Feststellung des Finanzamtes, wonach die Abgaben bei der S-GmbH uneinbringlich seien. Die Gesellschaft habe zwischenzeitig einen Antrag auf Zwangsausgleich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §133;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden (Hinweis E 30. Mai 1989, 98/14/0043). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:200114000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der GmbH vermag den Geschäftsführer nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat den Wirtschaftstreuhänder nämlich zumindest in solchen Abständ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter hat darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls angenommen wird, dass die Pflichtverletzung schuldhaft gewesen ist. Zudem spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung die Vermutung für eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung u... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 13. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der MN GmbH gemäß den §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten dieser GmbH, über deren Vermögen am 24. März 1997 das Konkursverfahren eröffnet worden war, zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1993 als Geschäftsführer den Bereich der Akqui... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0057 E 13. März 1992 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit d... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 24. April 1996, 93/15/0237, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen einen Sicherstellungsauftrag der selben belangten Behörde als unbegründet abgewiesen. Im damals angefochtenen Bescheid ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer habe in den Jahren 1975 bis 1988 als Vorstand einer Genossenschaft sowie als Geschäftsführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §2;FinStrG §33;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuerpflicht von Beratungshonoraren kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden (Hinweis E 25.3.1999, 97/15/0056). ... mehr lesen...