Index
23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Ob bzw inwieweit vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtunwirksam bzw anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt worden sind, bleibt davon unberührt (Hinweis E 22. September 1999, 94/15/0158).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140057.X03Im RIS seit
17.01.2002