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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Ein Mantelzessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, führt zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als eines Haftenden für Abgabenschulden (Hinweis E 20. April 1999, 94/14/0147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140057.X02Im RIS seit
17.01.2002