RS Vwgh 2001/9/25 96/14/0057

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Ein Mantelzessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, führt zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als eines Haftenden für Abgabenschulden (Hinweis E 20. April 1999, 94/14/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140057.X02

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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