RS Vwgh 2001/10/30 98/14/0142

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung neuer Materialien bestehen (Hinweis E 7. September 1990, 89/14/0132).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140142.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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