Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Rechtsgebühr - Eine Liquiditätsbelastung stellt für sich allein noch keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar (Hinweis B 8.1.1988, AW 87/15/0013). Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapi... mehr lesen...
Der Antragsteller begründet das Begehren um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung folgendermaßen: "Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, die geforderten Steuern aus liquiden Mitteln zu bezahlen. Unser Unternehmen befaßt sich mit der Wohnraumbeschaffung. Zu diesem Zweck ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzuschaffen, diese baureif zu stellen, Planungen durchzuführen und schließlich Wohnungen zu bauen und zu veräußern. Um die geforderten Steuern zu bezahlen, müßten wir unsere Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: Faktische Amtshandlung, VwGG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §143 Abs3BAO §171 Abs1 litcBAO §48aB-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Von der ärztlichen Geheimhaltepflicht ist alles umfaßt, was Rückschlüsse auf die dem Arzt in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse zuläßt. Dies gilt auch für Belege wie zB Honorarnoten-Durchs... mehr lesen...
Index: Faktische Amtshandlung, VwGG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §143 Abs3BAO §171 Abs1 litcBAO §48aB-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, wie weit das ärztliche Berufsgeheimnis reicht, kann allenfalls im Wege eines Zwangsverfahrens (Beschlagnahmeverfahren nach dem Finanzstrafgesetz, Zwangsstrafverfahren gem § 111 BAO) geklärt werden. ... mehr lesen...
Index: Faktische Amtshandlung, VwGG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §143 Abs3BAO §171 Abs1 litcBAO §48aB-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Das ärztliche Berufsgeheimnis ist auch zu beachten, wenn es um die eigene Abgabenpflicht des Arztes geht, und zwar unbeschadet dessen, daß die Organe der Abgabenbehörde selbst einer Geheimhaltungspflicht (Art 20 Abs 3 B-VG, §... mehr lesen...
Index: Faktische Amtshandlung, VwGG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §143 Abs3BAO §171 Abs1 litcBAO §48aB-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Bei Leistungen, wie sie ein Zahnarzt erbringt, erscheint der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht hinreichend Rechnung getragen, wenn lediglich die Angaben über den Leistungsempfänger geheim bleiben, weil aus der Art der zahnä... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Zahnarzt hatte zunächst beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der belangten Behörde (Finanzamt L.) erhoben. Der Verfassungsgerichtshof lehnte jedoch die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 23. November 1984, B 153/84, ab. In der antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde sowie im weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof brachte der Beschwerdeführer vor, i... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...