RS Vwgh 1990/6/27 AW 90/15/0002

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO;
UStG 1972;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 1982 bis 1986 - Auch bei juristischen Personen kann eine konkrete und ins einzelne gehende Darlegung der Ertragsverhältnisse und Vermögensverhältnisse verlangt werden. Diesem Konkretisierungsgebot wird der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in keiner Weise gerecht, weshalb er spruchgemäß abzuweisen war.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990150002.A01

Im RIS seit

27.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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