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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 1982 bis 1986 - Auch bei juristischen Personen kann eine konkrete und ins einzelne gehende Darlegung der Ertragsverhältnisse und Vermögensverhältnisse verlangt werden. Diesem Konkretisierungsgebot wird der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in keiner Weise gerecht, weshalb er spruchgemäß abzuweisen war.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990150002.A01Im RIS seit
27.06.1990