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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 284; AnwBl 1990/11, 649;Rechtssatz
Dadurch, daß ein rechtens zurückzuweisendes Rechtsmittel in meritorische Behandlung gezogen wird, wird der AbgPfl in keinem subjektiv-materiellen Recht verletzt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160195.X03Im RIS seit
25.01.2001