RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BAO §273 Abs1;
BAO §278 Abs1;
BAO §289 Abs1;
FinStrG §156 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 284; AnwBl 1990/11, 649;

Rechtssatz

Dadurch, daß ein rechtens zurückzuweisendes Rechtsmittel in meritorische Behandlung gezogen wird, wird der AbgPfl in keinem subjektiv-materiellen Recht verletzt.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160195.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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