IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A vom 14. November 2023 gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Wiener Neustadt vom 13. Oktober 2023, Zahl: ***, mit welchem über eine Berufung vom 3. Mai 2023 gegen den Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wiener Neustadt vom 4. April 2023, Zahl: ***, betreffend Haftung für offene Kommunalsteuer für die Jahre 2014, 2015 und 2016 de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2024 Norm: BAO §238 Abs2 KommStG 1993 §6a Abs1 BAO § 238 heute BAO § 238 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 238 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.07.2024 Norm: BAO §238 Abs2 KommStG 1993 §6a Abs1 BAO § 238 heute BAO § 238 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 238 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.07.2024 Norm: BAO §238 Abs2 KommStG 1993 §6a Abs1 BAO § 238 heute BAO § 238 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 238 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte, ***, ***, vom 15. Juni 2018 gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 28. Mai 2018, Zl. ***, mit welchem eine Berufung der Beschwerdeführer gegen einen Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 29. November 2017 als unbegründet abgewie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Jeder Abgabenfestsetzungsbescheid bildet eine taugliche Grundlage für die Vornahme einer entsprechenden Anlastung am Abgabenkonto des Abgabepflichtigen, wenngleich er nicht als Leistungsbescheid formuliert ist (vgl VwGH 2006/17/0054). Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Gibt es mehrere Abgabenschuldner, so bilden diese gemäß § 6 BAO eine Gesamtschuldnerschaft (vgl VwGH 2008/17/0115). Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung; E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Ab dem Eigentumsübergang haben die an den Rechtsvorgänger im Grundeigentum ergangenen Abgabenbescheide [hier: Kanalgebühren] unmittelbar Rechtswirkung für den Erwerber; […] Die „dingliche Wirkung“ erfasst sowohl „einmalige“ Abgaben als auch „laufende“ Abgaben, weil das Gesetz insofern nichts Unterschiedlich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Die Erlassung eines Rückstandsausweises ist als Unterbrechungshandlung iSd § 238 Abs 2 BAO zu werten. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung; European Case L... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der Einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde (vgl VwGH 2005/16/0108)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Sind zur Entrichtung einer Abgabe mehrere Personen als Gesamtschuldner verpflichtet, so kann gegen sie ein einheitlicher Abgabenbescheid erlassen werden. Einheitliche Abgabenbescheide haben alle Gesamtschuldner im
Spruch: zu nennen (vgl VwGH 2010/15/0096). Schlagworte Finanzrech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Einhebungsmaßnahmen sind nur auf Abgabenschuldigkeiten zulässig, die noch nicht “einhebungsverjährt“ sind (vgl VwGH 2009/15/0093). Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Unterbrechungshandlung iSd § 238 Abs 2 BAO zählt, dass sie nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Amtshandlung zur Erreichung des angestre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 9 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: Aufgrund der „dinglichen Wirkung“ eines Abgabenbescheides muss sich auch der Rechtsnachfolger Unterbrechungshandlungen gemäß § 238 Abs 2 BAO zurechnen lassen, die dem Rechtsvorgänger im Liegenschaftseigentum gegenüber gesetzt wurden. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 10 Entscheidungsdatum 13.11.2018 Norm: BAO §6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §313
Rechtssatz: § 313 BAO normiert unmissverständlich, dass im Beschwerdeverfahren erwachsende Kosten von den Parteien selbst zu bestreiten sind und schließt damit einen Kostenersatz einer „obsiegenden“ Partei auch im Säumnisbeschwerdeverfahren aus. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; ... mehr lesen...