Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
13.11.2018Norm
BAO §6Rechtssatz
Sind zur Entrichtung einer Abgabe mehrere Personen als Gesamtschuldner verpflichtet, so kann gegen sie ein einheitlicher Abgabenbescheid erlassen werden. Einheitliche Abgabenbescheide haben alle Gesamtschuldner im Spruch zu nennen (vgl VwGH 2010/15/0096).
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.850.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.12.2018