RS Lvwg 2018/11/13 LVwG-AV-850/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

13.11.2018

Norm

BAO §6
BAO §238 Abs1
BAO §238 Abs2
BAO §313

Rechtssatz

Sind zur Entrichtung einer Abgabe mehrere Personen als Gesamtschuldner verpflichtet, so kann gegen sie ein einheitlicher Abgabenbescheid erlassen werden. Einheitliche Abgabenbescheide haben alle Gesamtschuldner im Spruch zu nennen (vgl VwGH 2010/15/0096).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.850.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten