RS Lvwg 2018/11/13 LVwG-AV-850/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.2018
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Rechtssatznummer

7

Entscheidungsdatum

13.11.2018

Norm

BAO §6
BAO §238 Abs1
BAO §238 Abs2
BAO §313

Rechtssatz

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Unterbrechungshandlung iSd § 238 Abs 2 BAO zählt, dass sie nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Amtshandlung zur Erreichung des angestrebten Erfolges konkret geeignet ist und ob der Abgabenschuldner von der Amtshandlung Kenntnis erlangte (vgl VwGH 2010/13/0153).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.850.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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