Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
13.11.2018Norm
BAO §6Rechtssatz
Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der Einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde (vgl VwGH 2005/16/0108).
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.850.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.12.2018