RS Lvwg 2018/11/13 LVwG-AV-850/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

13.11.2018

Norm

BAO §6
BAO §238 Abs1
BAO §238 Abs2
BAO §313

Rechtssatz

Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der Einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde (vgl VwGH 2005/16/0108).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung; Rückstandsausweis; Abgabenschuldner; Gesamtschuld; Rechtsnachfolger; Verjährung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.850.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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