IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alfred Stöbich über die gemeinsame Beschwerde der AA und des BA, **** Z, beide vertreten durch die Rechtsanwälte CC, Adresse 1, **** Y, gegen den am 07.10.2014 zugestellten Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde X ohne Datum, Zl ****, soweit damit über den Antrag auf Aufhebung der Rückstandsausweise vom 06.03.2013 betreffend EZ **1 KG X, entschieden wurde (Spruchpunkt 1.), nach durchgeführter öff... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alfred Stöbich über die gemeinsame Beschwerde der AA und des BA, **** Z, beide vertreten durch die Rechtsanwälte CC, Adresse 1, **** Y, gegen den am 07.10.2014 zugestellten Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde X ohne Datum, Zl ****, soweit damit über den Antrag auf Ausstellung eines Feststellungsbescheides, dass die Abgabenschuldner aus der Solidarhaftung betreffend das Objekt EZ **1 KG X ent... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Einwendungen gegen den Rückstandsausweis dürfen nämlich nur „im Zuge des Exekutionsverfahrens“ erhoben werden und unterliegen insofern einer zeitlichen Einschränkung. Schlagworte Rückstandsausweis; Exekutionstitel; Einwendungen; Zuständigk... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit von Rückstandsausweisen ist mit Einwendungen geltend zu machen (vgl VwGH 09.03.1990, Zl 85/17/0116; VwGH 10.06.2002, Zl 2002/17/0063; VwGH 24.10.2002, Zl 2000/15/0141). Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach den Vorschriften, die für das dem Exe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Das auf einen Antrag gemäß § 237 BAO gestützte spezielle Verfahren ist gegenüber einem Feststellungsverfahren in der gegenständlich beantragen Form jedenfalls auch als gleichwertig und den Parteien zumutbar zu qualifizieren ist, dies insbesondere in Bezug auf die grund... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: "Im Zuge des Exekutionsverfahrens" bedeutet die Zeit zwischen der Exekutionsbewilligung und der gänzlichen Beendigung (voller Erfolg der Exekution durch Vollzugsmaßnahmen [bei der Forderungsexekution volle Befriedigung durch Zahlung des Drittschuldners]; 3 Ob 51/93; 3 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Wurde daher – so wie auch im gegenständlichen Fall - wegen Abgabenschuldigkeiten ein gerichtliches Exekutionsverfahren eingeleitet, sind die dem § 12 AbgEO entsprechenden Einwendungen gemäß § 35 Abs 2 EO nicht im Klagewege (Oppositionsklage), sondern im Verwaltungsverf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Hinsichtlich eines Feststellungsbegehrens bzw Feststellungsbescheides gilt allerdings der Grundsatz der Subsidiarität (vgl Ritz, BAO-Kommentar5, § 92 und die dort angeführte höchstgerichtliche Judikatur). Schlagworte Feststellungsantrag; s... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Nach der herrschenden Lehre und höchstgerichtlichen Rechtsprechung kann allerdings mangels besonderer gesetzlicher Anordnung zur Erlassung eines Feststellungsbescheides ein solcher nur über Rechte oder Rechtsverhältnisse ergehen, wenn dies von einer Partei ausdrücklich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Diesbezüglich ist anzumerken, dass - wie der VwGH in ständiger Judikatur ausführt - ein Beschwerdeführer nicht dadurch in seinen Rechten verletzt sei kann, wenn die belangte Behörde den gegenständlichen Antrag als unbegründet abgewiesen, statt richtigerweise als unzulä... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Diese Erwägungen des OGH gelten in gleicher Weise in Bezug auf Einwendungen gegen einen Rückstandausweis, welche bei der Abgabenbehörde geltend zu machen sind, dienen diese doch genau dazu, den Vollzug der Exekution, im konkreten Fall die Zwangsversteigerung der Liegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Wird die bei Einbringung der Oppositionsklage zunächst anhängig gewesene Exekution in der Folge beendet oder eingestellt oder wird die Exekutionsbewilligung durch die Rechtsmittelinstanzen beseitigt, so ist die Klage (bei Einstellung erst nach Rechtskraft des Einstellu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Rückstandsausweise stellen aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar und sind eine öffentliche Urkunde über den Bestand und die Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden (vgl VwGH 29.09.1997, Zl 96/17/0454; VwGH 10.06.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Selbst im Falle des Vorliegens der vorstehenden angeführten Kriterien, die auch von den Beschwerdeführern geltend gemacht wurden, wäre eine bescheidmäßige Feststellung nur dann zulässig, wenn über die zur Feststellung beantragte Frage nicht in einem anderen Verfahren a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §237
Rechtssatz: Der OGH in seinem Urteil vom 19.06.2013, 3Ob96/13h, in Bezug auf eine Exzindierungsklage ausgesprochen, dass eine solche die Anhängigkeit einer bewilligten Exekution voraussetzt. Fehlt es an einer solchen, dann erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit dem geltend gema... mehr lesen...