RS Lvwg 2017/10/25 LVwG-2015/20/1677-24

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2017
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Rechtssatznummer

8

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;

Norm

BAO §237

Rechtssatz

Diese Erwägungen des OGH gelten in gleicher Weise in Bezug auf Einwendungen gegen einen Rückstandausweis, welche bei der Abgabenbehörde geltend zu machen sind, dienen diese doch genau dazu, den Vollzug der Exekution, im konkreten Fall die Zwangsversteigerung der Liegenschaftsanteile, zu verhindern.

Schlagworte

Rückstandsausweis; Exekutionstitel; Einwendungen; Zuständigkeit; Aufschiebung der Exekution;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2015.20.1677.24

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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