Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
25.10.2017Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;Norm
BAO §237Rechtssatz
Der OGH in seinem Urteil vom 19.06.2013, 3Ob96/13h, in Bezug auf eine Exzindierungsklage ausgesprochen, dass eine solche die Anhängigkeit einer bewilligten Exekution voraussetzt. Fehlt es an einer solchen, dann erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit dem geltend gemacht Recht am Exekutionsobjekt. In diesem Urteil hält der OGH auch ausdrücklich fest, dass unter Beendigung der Exekution nicht nur die vollständige Befriedigung der betriebenen Forderung zu verstehen ist, sondern die Exekution auch dann beendet ist, wenn alle in Betracht kommenden Exekutionsschritte in Bezug auf das konkrete Verfahren gesetzt worden sind.
Schlagworte
Rückstandsausweis; Exekutionstitel; Einwendungen; Zuständigkeit; Aufschiebung der Exekution;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2015.20.1677.24Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017