Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060
Rechtssatz: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nich... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1976 gegründete Aktiengesellschaft, die sich vor allem mit der fabriksmäßigen Erzeugung von Leitern und Gerüsten beschäftigt. Vorstand der Gesellschaft ist Ewald T., Einzelprokura wurde dessen Ehefrau Gertraud T. erteilt. Dem Aufsichtsrat gehören u. a. Ing. Herbert F., Dr. Helfried R. und Renate G. an. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen der Jahre 1982 bis 1992 wurden folgende, für das verwaltungsgerichtliche Verfahren ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0165
Rechtssatz: Zum Wesen eines Scheingeschäftes gehört es, dass die Parteien übereinkommen, den äußeren Schein des Abschlusses von Rechtsgeschäften zu wahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vertrat die belangte Behörde die Ansicht, dass eine näher angeführte Wohnung des Beschwerdeführers in der B. Straße in Linz seit ihrer Fertigstellung dem persönlichen Wohnbedürfnis des Beschwerdeführers und seiner Familie gedient habe und daher nicht dem Bereich Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sei. Es seien daher gestützt auf § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. a UStG 1972 die darauf entfallenden Vorsteuern, und gestützt auf § 20 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Sachverhaltes als Scheingeschäft setzt keineswegs voraus, dass an dem zu prüfenden Vertragsverhältnis einander nicht fremd gegenüber stehende Personen beteiligt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999140013.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Baumeister, hat in den Jahren 1989 bis 1992 Zahlungen in nachstehend genannter Höhe an den Schweizer Unternehmer JE "Grafik & Design -Business Management Consulting - Computer Software " in Campione (italienische Enklave in der Schweiz) geleistet, deren Anerkennung als Betriebsausgaben in Streit steht: 1989 354.000 S 1990 1,215.410 S 1991 1,899.400 S 1992 1,339.300 S. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen P... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war im Streitzeitraum im Rahmen der Erzeugung und des Handels mit Hard- und Softwareprodukten tätig. An ihrem Stammkapital waren die P. Anstalt in Vaduz mit 89,58 % und die M. Anstalt in Vaduz mit 10,42 % beteiligt. In einem Bericht vom 20. November 1997 über eine abgabenbehördliche Prüfung für die Jahre 1993 bis 1995 wird ausgeführt, dass die P. Anstalt erstmals zum 22. September 1987 ein Darlehen an die Beschwerdeführerin in Höhe von 7 Mio. S gewährt habe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprechung des V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180
Rechtssatz: Es entspricht nicht den Gepflogenheiten zwischen Fremden, Darlehensbeträge in einer Höhe von insgesamt rd. 45 Mio. S mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren hinzugeben, ohne darüber eine schrif... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180
Rechtssatz: Durfte die Abgabenbehörde bereits auf Grund der Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und i... mehr lesen...
Die miteinander verheirateten Beschwerdeführer erwarben im Jahr 1988 um S 900.000,-- ein Reihenhaus in P, wobei sie in ein bis 1990 bestehendes Mietverhältnis eintraten. Anschließend wurde das Mietobjekt bis Oktober 1992 um S 5.450,-- monatlich netto wertgesichert weitervermietet. Von 1992 bis 1994 tätigten die Beschwerdeführer als Miteigentümergemeinschaft Sanierungsarbeiten im Gesamtausmaß von ca. S 800.000,-- netto. Anschließend schlossen sie mit dem Sohn und der Schwiegertochter e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug eine von der K-Werke GmbH für 1991 geltend gemachte Vorsteuer in Höhe von S 9 Mio. Diese Vorsteuer war geltend gemacht worden, nachdem Lorenz P. gegenüber der K-Werke GmbH unter Hinweis auf eine "vom Finanzamt ... vertretene Rechtsansicht" am 23. Mai 1991 Rechnung in Höhe von S 45 Mio. zuzüglich S 9 Mio. Umsatzsteuer über die Provision hinsichtlich der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen einem näher beze... mehr lesen...
Mit Abtretungsvertrag vom 30. Dezember 1994 trat Gabriele K. ihrem Ehegatten, dem Beschwerdeführer, ihren Geschäftsanteil an der Kurt K GmbH im Nominale von S 375.000,-- um den Abtretungspreis von S 375.000,-- ab. Nach Erlassung eines vorläufigen Bescheides über die Vorschreibung einer Rechtsgebühr nach § 33 TP 21 GebG übermittelte der steuerliche Vertreter dem Finanzamt Feldkirch einen Berechnungsbogen über den gemeinen Wert der Geschäftsanteile der Kurt K GmbH zum 1. Jänner 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend und zwar unabhängig davon, ob der in Frage stehende Steuertatbestand dem Prinzip der wirtschaftlichen oder dem der rechtlichen Anknüpfung folgt (Hinweis E 20. Februar 1992, 90/16/01... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juni 2000 schrieb das Finanzamt dem Beschwerdeführer Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1992 in Höhe von S 12.420,-- vor (Nachveranlagung gemäß § 14 VStG). Dabei ging es von sonstigem Vermögen in Höhe von S 5,400.000,-- aus. In der Bescheidbegründung wird u.a. ausgeführt, dem Finanzamt sei durch zwei Kontrollmitteilungen bekannt geworden, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1991 zwei Grundstücke verkauft und dadurch einen Kaufpreis von S 5,7 Mio. erzielt habe. Es habe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Eine Darlehensgewährung ohne konkrete Rückzahlungs- und Zinsvereinbarung wird von der Abgabenbehörde zu Recht als nicht fremdüblich angesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001140095.X01 Im RIS seit 27.10.2003 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb einen Fußpflegesalon. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung ihres Unternehmens ergingen für die Streitjahre - überwiegend nach Wiederaufnahme der betroffenen Abgabenverfahren - der Auffassung der Prüferin entsprechende Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide, gegen welche die Beschwerdeführerin Berufung erhob. Gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem die Berufung von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen wurde, richtet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Beamter beim österreichischen Patentamt. Daneben erhielt er auch Aufträge seines Dienstgebers zur Durchführung von "Recherchen", welche gesondert entlohnt und vom Beschwerdeführer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt wurden. In seiner "Einnahmen-Ausgabenrechnung 1999" machte er - neben anderen hier nicht strittigen Aufwendungen - Kosten für "Fremdleistungen" in Höhe von 20.000 S geltend. Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine österreichische GmbH, die Marmor abbaut und daraus durch Feinstvermahlung Füllstoffe für die Farben-Kunststoff- und Papierindustrie herstellt. Sie bedient sich dabei zweier Verfahren, des Trockenvermahlungsverfahrens und des Nassvermahlungsverfahrens. Der auf Grund des letztgenannten Verfahrens erzeugte Füllstoff ("Slurry") kommt insbesondere in der Papierindustrie für die Oberflächenbeschichtung zum Einsatz. Alleinige Gesellschafterin der Mitbeteilig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft sind grundsätzlich anzuerkennen. Entgelte, die von der Tochtergesellschaft auf der Basis ... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft waren KS zu 25 % und bis 23. Oktober 1985 zwei weitere Gesellschafter, vom 23. Oktober 1985 bis 26. Mai 1987 lediglich ein weiterer Gesellschafter und seit 26. Mai 1987 dieser weitere Gesellschafter und SS, die Ehefrau des KS, letztere mit 245.000 S des Stammkapitals von 500.000 S, beteiligt. KS war zum Geschäftsführer der beschwerdeführenden Gesellschaft bestellt worden. Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft wurden für die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in g... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um jenen ehemaligen Universitätsassistenten, über dessen Beschwerden der Verwaltungsgerichtshof u.a. schon mit seinen Erkenntnissen vom 31. März 1992, 90/15/0124, vom 27. April 1994, 94/13/0078, vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, und vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, und 95/13/0025, zu entscheiden hatte. Gegenstand des mit dem Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, entschiedenen Beschwerdefalles war u.a. die Festsetzung von Umsatz- und Einkom... mehr lesen...
Dem Beschwerdeverfahren liegen die Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungsbericht vom 11. August 1988) zu Grunde, bei der Geschäftsbeziehungen der Beschwerdeführerin zu der in der Schweiz ansässigen A-AG nicht in der von der Beschwerdeführerin erklärten Form Anerkennung fanden. Im erstangefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin, die der internationalen IVM-Firmengruppe angehöre, sei mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Juli 1979 - abgeschlossen z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0054
Rechtssatz: Außersteuerliche Motive können der Annahme eines Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nach § 22 BAO entgegenstehen, sind aber für die Scheingeschäftsbeurteilung nach § 23 Abs ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0055 E 27. Februar 2002
Rechtssatz: Gründung und Führung eines Vereines sind dann Scheinhandlungen und der Verein ist dann ein Scheinverein, wenn satzungsgemäße Vereinstätigkeiten nur vorgetäuscht und in Wirklichkeit gar nicht ausgeübt werden und auch ernstlich gar nicht gewollt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Kundendienstleiter bei einem Unternehmen, das Produkte der Luft- und Kältetechnik vertreibt, beschäftigt ist, machte für die Streitjahre u.a. Aufwendungen für ein Universitätsstudium der Betriebswirtschaftslehre als Werbungskosten und für das Jahr 1990 zusätzlich die Teilrückzahlung eines Wohnbaudarlehens an seine Eltern als Sonderausgaben geltend. 1. Aufwendungen für ein Universitätsstudium als Werbungskosten Das Finanzamt berücksichtigte ... mehr lesen...