RS Vwgh 2004/11/17 99/14/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung eines Sachverhaltes als Scheingeschäft setzt keineswegs voraus, dass an dem zu prüfenden Vertragsverhältnis einander nicht fremd gegenüber stehende Personen beteiligt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140013.X01

Im RIS seit

22.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten