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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs1;Rechtssatz
Die Beurteilung eines Sachverhaltes als Scheingeschäft setzt keineswegs voraus, dass an dem zu prüfenden Vertragsverhältnis einander nicht fremd gegenüber stehende Personen beteiligt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140013.X01Im RIS seit
22.12.2004