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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0054Rechtssatz
Außersteuerliche Motive können der Annahme eines Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nach § 22 BAO entgegenstehen, sind aber für die Scheingeschäftsbeurteilung nach § 23 Abs 1 BAO nicht maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130053.X03Im RIS seit
09.07.2002