RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend und zwar unabhängig davon, ob der in Frage stehende Steuertatbestand dem Prinzip der wirtschaftlichen oder dem der rechtlichen Anknüpfung folgt (Hinweis E 20. Februar 1992, 90/16/0156). Bei nahen Angehörigen muss besonders vorsichtig geprüft werden, ob die formelle rechtliche Gestaltung eines Rechtsgeschäftes seiner wirtschaftlichen Bedeutung entspricht (Hinweis E 8. November 1977, 1168/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160145.X01

Im RIS seit

20.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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