RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0179

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180

Rechtssatz

Es entspricht nicht den Gepflogenheiten zwischen Fremden, Darlehensbeträge in einer Höhe von insgesamt rd. 45 Mio. S mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren hinzugeben, ohne darüber eine schriftliche Urkunde mit den wesentlichen Darlehenskonditionen (etwa Tilgung, Verzinsung, Sicherheiten) zu verfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130179.X02

Im RIS seit

19.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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