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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180Rechtssatz
Es entspricht nicht den Gepflogenheiten zwischen Fremden, Darlehensbeträge in einer Höhe von insgesamt rd. 45 Mio. S mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren hinzugeben, ohne darüber eine schriftliche Urkunde mit den wesentlichen Darlehenskonditionen (etwa Tilgung, Verzinsung, Sicherheiten) zu verfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130179.X02Im RIS seit
19.11.2004Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013