RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
KStG 1988 §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0180

Rechtssatz

Durfte die Abgabenbehörde bereits auf Grund der Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter (Hinweis E 14. Dezember 2000, 95/15/0127; E 28. April 1999, 97/13/0068) vom Fehlen des Fremdkapitalcharakters der strittigen von der abgabepflichtigen Gesellschaft buchmäßig als Verbindlichkeiten behandelten Geldbeträge ausgehen, erübrigten sich die Überlegungen dazu, ob eine Umdeutung von Fremdkapital in (verdecktes) Eigenkapital etwa auch wegen eines Missverhältnisses zwischen dem Eigenkapital und dem auf Dauer benötigten Mittelbedarf oder der branchenüblichen Eigenkapitalquote in Betracht kam (Hinweis E 14. Dezember 2000, 95/15/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130179.X03

Im RIS seit

19.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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