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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140114.X02Im RIS seit
03.12.2004