Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapi... mehr lesen...
Der Antragsteller begründet das Begehren um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung folgendermaßen: "Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, die geforderten Steuern aus liquiden Mitteln zu bezahlen. Unser Unternehmen befaßt sich mit der Wohnraumbeschaffung. Zu diesem Zweck ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzuschaffen, diese baureif zu stellen, Planungen durchzuführen und schließlich Wohnungen zu bauen und zu veräußern. Um die geforderten Steuern zu bezahlen, müßten wir unsere Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224;BAO §80;BAO §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 424;
Rechtssatz: Bei der Inanspruchnahme als Haftender liegt keine fehlerhafte Ermessensübung vor, wenn es vom für finanzielle Belange zuständigen Geschäftsführer einer GmbH unterlassen wurde, Abgabenerklärungen pünktlich zu erstatten, Abgabenschulden aus den der GmbH zur Verfügun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §1;BAO §224;ZollG 1955 §177 Abs3;ZollG 1955 §177 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/10/16 86/16/0143 1 Stammrechtssatz Durch ein Unbedingtwerden der Zollschuld gemäß § 177 Abs 3 ZollG tritt keine Änderung in der Person des Zollschuldners ein. Wenn eine andere Person als der Vormerknehmer die Ware entgegen den B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37169 Kanalabgabe WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 impl;Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr;LAO Wr 1962 §171;WasserversorgungsG Wr 1960 §7 Abs1 litd;
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides hängt nicht davon ab, ob bzw wann dem "Primärschuldner" hi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §224;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 261;
Rechtssatz: Das sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebende Sachlichkeitsgebot erfordert nicht, bei der Normierung einer abgabenrechtlichen Haftungsregelung von einer analogen Haftungsregelung im bürgerli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §224; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 261;
Rechtssatz: Die Haftung des Unternehmens - bzw Betriebsnachfolgers gem § 14 BAO umfaßt auch betriebliche Abgaben, die mit der Veräußerung des Unternehmens bzw Betriebes als letztem Akt der unternehmerischen bzw betrieblichen Tätigkeit des Rechtsvorgängers zusammenhängen, wie etwa di... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §224;MRK Art6 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 261; FJ 1993/1, S 3 - 5;
Rechtssatz: Bei der Geltendmachung der nach § 14 BAO bestehenden Haftung handelt es sich ebensowenig wie bei der Festsetzung einer Abgabe gegenüber dem gesetzlichen Abgabenschuldner um die Geltendmachung eines "civil right" iSd M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224;BAO §257;BAO §258;BAO §9;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Der einer Berufung als Haftungspflichtiger beigetretene hat ebenso wie der primäre Abgabenschuldner das Recht, Beschwerde zu erheben. Über diese Beschwerde ist auch dann, wenn die Beschwerde des primären Abgabenschuldners zur Aufhebung des angefochetenen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216 impl;BAO §224;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung ist eine Einhebungsmaßnahme; der Haftende wird zur Zahlung einer bereits festgesetzten und fälligen Abgabenschuld mit besonderem Bescheid (Haftungsbescheid) herangezogen. Der Haftungsbescheid wirkt dabei insowe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216 impl;BAO §224;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §171;
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §1;BAO §224;ZollG 1955 §177 Abs3;ZollG 1955 §177 Abs4;
Rechtssatz: Durch ein Unbedingtwerden der Zollschuld gemäß § 177 Abs 3 ZollG tritt keine Änderung in der Person des Zollschuldners ein. Wenn eine andere Person als der Vormerknehmer die Ware entgegen den Bestimmungen für den betreffenden Vormerkverkehr verwendet, so haftet diese ge... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...