Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 261;Rechtssatz
Die Haftung des Unternehmens - bzw Betriebsnachfolgers gem § 14 BAO umfaßt auch betriebliche Abgaben, die mit der Veräußerung des Unternehmens bzw Betriebes als letztem Akt der unternehmerischen bzw betrieblichen Tätigkeit des Rechtsvorgängers zusammenhängen, wie etwa die auf diese Veräußerung entfallende USt (Hinweis E 2.2.1968, 0732/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988150017.X04Im RIS seit
12.12.1988Zuletzt aktualisiert am
29.03.2013