RS Vwgh 1988/12/12 88/15/0017

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;
BAO §224;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 261;

Rechtssatz

Die Haftung des Unternehmens - bzw Betriebsnachfolgers gem § 14 BAO umfaßt auch betriebliche Abgaben, die mit der Veräußerung des Unternehmens bzw Betriebes als letztem Akt der unternehmerischen bzw betrieblichen Tätigkeit des Rechtsvorgängers zusammenhängen, wie etwa die auf diese Veräußerung entfallende USt (Hinweis E 2.2.1968, 0732/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150017.X04

Im RIS seit

12.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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