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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §11Rechtssatz
Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht durch Entrichtung erloschen ist (vgl. VwGH 30.3.2000, 99/16/0141). Auch im Rechtsmittelverfahren ist zu berücksichtigen, ob die haftungsgegenständliche Abgabenschuld zwischenzeitig - allenfalls teilweise - durch andere Personen als den Haftungspflichtigen entrichtet wurde (vgl. VwGH 22.3.2000, 99/13/0181, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130029.L02Im RIS seit
12.01.2021Zuletzt aktualisiert am
12.01.2021