1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich einer Außenprüfung bei der G „GesmbH u Mitges“ (zweitrevisionswerbende Partei) vom 10. November 2014 wurde eingangs festgehalten, im Zusammenhang mit dem Golfplatz P gebe es die Steuersubjekte G GmbH, die G GmbH und Mitgesellschafter (atypische stille Gesellschaft), sowie den Golfclub P (Verein). Betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO wurde u.a. ausgeführt, „Baraufzahlungen“ und Personalkosten seien zu... mehr lesen...
1 Im Jahr 2001 wurde die B GmbH gegründet. Diese war in der Veredelung und Bearbeitung von Flachglas, ab 2012 auch im Handel und in der Immobilienverwaltung tätig. I (die Zweitrevisionswerberin) war zu 76%, ihr Ehemann P (der Drittrevisionswerber) zu 24% an dieser GmbH beteiligt; alleiniger Geschäftsführer der B GmbH war P. 2 Mit Generalversammlungsbeschluss und Umwandlungsvertrag vom 28. August 2013 wurde die B GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2012 gemäß § 5 Umwandlungsge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer vertreten die Ansicht, sie hätten in den Streitjahren 1996 und 1997 eine unechte stille Gesellschaft, bestehend aus der zweitbeschwerdeführenden GesmbH (Zweitbeschwerdeführerin) als Geschäftsherrin und dem Erstbeschwerdeführer als stillem Gesellschafter, gebildet. Für diese als "(Zweitbeschwerdeführerin( u. Mitges." bezeichnete Personengemeinschaft wurden für die Streitjahre Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) eingebracht und Verl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 leg. cit. geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass solche Feststellungen zu unterbleiben haben. Gelangt eine Behörde zum Ergebnis, dass gemeinschaftlic... mehr lesen...
Die Pe. Handels-GmbH (Zweitbeschwerdeführerin) wurde 1992 gegründet. Ihr Haupt- bzw in der Folge Alleingesellschafter Helmut Pe (Erstbeschwerdeführer) beteiligte sich mit Vertrag vom 10. März 1993 rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 1992/93 als stiller Gesellschafter. Seit August 1999 ist der Erstbeschwerdeführer Geschäftsführer der Pe. Handels-GmbH. Für die Jahre 1993 bis 1999 wurden für "Pe. Handels-GmbH und Mitbesitzer" als atypische stille Gesellschaft (negative) Einkünfte aus Gewerb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;
Rechtssatz: Auch die Feststellung, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd 188 BAO zu unterbleiben hat, ist ein Feststellungsbescheid iSd § 190 Abs 1 BAO. Dieser wirkt gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, "denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen". Europ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1 idF 1996/201;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0158 E 27. Jänner 1998 RS 1 Stammrechtssatz Den Gesellschaftern (Mitgliedern) fließen keine Einkünfte zu, wenn gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht vorliegen. Ob solche gemeinschaftlich erzielten Ein... mehr lesen...
Den durch einen Firmenbuchauszug belegten Beschwerdeausführungen zufolge ist die Beschwerdeführerin Rechtsnachfolgerin einer P 96 GesmbH, nachdem sie als übernehmende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24. September 2003 und des Generalversammlungsbeschlusses vom selben Tag mit der P 96 GesmbH als übertragender Gesellschaft verschmolzen worden war, was am 1. November 2003 ins Firmenbuch eingetragen wurde. Die angefochtene Erledigung ist an die P 96 GesmbH und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/13/0165 B 19. Jänner 2005
2004/13/0166 B 19. Jänner 2005
2004/13/0167 B 19. Jänner 2005
Rechtssatz: § 190 Abs. 1 BAO bestimmt, dass die für die Feststellungen gemäß § 185 bis 189 geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt, beteiligte sich in den Jahren 1984 bis 1987 (Ausgaben 1984 und 1985) an der Wohnungseigentum Bautreuhand Hausanteilschein GesmbH & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1986 und 1987 (Ausgabe 1986) an der IMMAG Immobilienbeteiligung GesmbH & Co KG, Serie 20. In den Einkommensteuererklärungen der Streitjahre erklärte der Beschwerdeführer hinsichtlich der Beteiligung an der Serie 10 jeweils negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: Schon vor Inkrafttreten des mit BGBl Nr 1996/201 geschaffenen zweiten Satzes des § 190 Abs 1 BAO ist auch ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinn des § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessun... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides sprach die belangte Behörde mit diesem über eine Berufung der M GmbH & Co KG gegen die am 21. und 28. Oktober 1996 ausgefertigten Bescheide des Finanzamtes M betreffend Unterbleiben von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünften 1987 bis 1994 sowie Gewerbesteuer 1987 bis 1993 ab. Die Entscheidung lautete dahingehend, dass die Berufung hinsichtlich Unterbleiben von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;BAO §290 Abs1;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann (auch Berufungsentscheidungen wirken gemäß § 290 Abs. 1 BAO für und gegen die gleiche... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende X. Mobilien- und Immobilienvermietungs- und Vertriebsservice GmbH ist Geschäftsherr stiller Gesellschaften zu den Dritt- bis 57.-Beschwerdeführern, die sich im Wege der zweitbeschwerdeführenden Bank als Treuhänderin am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als stille Gesellschafter beteiligt haben. Als Vertreter aller Beteiligten trat im Abgabenverfahren eine Wirtschaftstreuhänderkanzlei auf. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs 3 lit b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten (Hinwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO (Hinweis B 12.9.1996, 96/15/0161; B 20.11.1996, 95/15/0169) gilt im Grunde des § ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Unternehmen der Versicherungs- und Hausanteilscheinvermittlung. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 1984 bis 1986 (Ausgaben 1984 bis 1986) an der Fa. Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1987 (Ausgabe 1987) und 1988 (zwei atypische stille Beteiligungen der Ausgabe 1988) an der IMMAG Revitalisierungs- und Altstadterneuerungsge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §198;BAO §295 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch ein nach § 92 Abs 1 lit b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen (Hinweis Ri... mehr lesen...
Das Finanzamt Kufstein hatte gegenüber dem Beschwerdeführer einen Einkommensteuerbescheid für 1994 erlassen, mit welchem das Einkommen aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von ca. 1,4 Mio S, geringfügigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und einem - aus einer Beteiligung als Mitunternehmer in der Form eines atypisch stillen Gesellschafters resultierenden - Verlust aus Gewerbebetrieb von ca. 900.000 S errechnet worden ist. Gestützt auf die Bestimmung des § 295 Abs.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1 idF 1996/201;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/14/0159 E 25. Februar 1998
Rechtssatz: Den Gesellschaftern (Mitgliedern) fließen keine Einkünfte zu, wenn gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht vorliegen. Ob solche gemeinschaft... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer einer Liegenschaft (Hausgemeinschaft) und erzielt als solcher aus der Vermietung der Liegenschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In den Verfahren gemäß § 188 BAO betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1989 und 1990 wich das Finanzamt insoweit von den Abgabenerklärungen ab, als es bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von einer längeren Restnutzungsdauer des vermieteten Gebäudes ausging. Da ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §190 Abs1;BAO §198 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/13/0226 E 31. März 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 92/13/0086 1 Stammrechtssatz Es kann Fälle geben, in denen positive und negative Komponenten, aus denen sich eine Abgabenbemessungsgrundlage zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Mietwohnhauses, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Mit Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 stellte das Finanzamt diese Einkünfte erklärungsgemäß mit S 31.861,-- fest. In einer gesondert zugestellten Begründung: zu diesem Bescheid wies das Finanzamt darauf hin, daß die AfA für das betreffende Grundstück gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 mit 1,5 % von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §190 Abs1;BAO §198 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 92/13/0086 1 Stammrechtssatz Es kann Fälle geben, in denen positive und negative Komponenten, aus denen sich eine Abgabenbemessungsgrundlage zusammensetzt, von der Abgabenbehörde zwar abweichend von der Abgabenerklärung ermittelt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer eines Mietwohnhauses, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Zuge des Verfahrens betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 wich das Finanzamt bei Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA) insofern von der Abgabenerklärung und von den Feststellungen der Vorjahre ab, als anstelle einer 30-jährigen eine 50-jährige Restnutzungsdauer des Gebäudes angenommen wurde. Die dad... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §190 Abs1;BAO §198 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es kann Fälle geben, in denen positive und negative Komponenten, aus denen sich eine Abgabenbemessungsgrundlage zusammensetzt, von der Abgabenbehörde zwar abweichend von der Abgabenerklärung ermittelt werden, die Abweichungen aber per saldo zu derselben Bemessungsgrun... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte als Rechtsanwalt und war zusätzlich Alleingesellschafter der A. Ges.m.b.H. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 begründete er mit der Ges.m.b.H. eine atypische stille Gesellschaft, welcher die steuerliche Anerkennung als Mitunternehmerschaft mit Bescheid des zuständigen Finanzamtes vom 25. Juni 1986 versa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §186;BAO §187;BAO §188;BAO §189;BAO §190 Abs1;BAO §252 Abs1;BAO §260 Abs2 litb;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 260 Abs 2 lit b BAO iVm § 190 Abs 1 zweiter Satz BAO ist zwingend zu erschließen, daß die Bindungswirkung des § 252 Abs 1 BAO nicht bloß positiven, sondern auch solchen Feststellungsbescheiden zukommt, mit denen ausgesprochen wird, daß ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187;BAO §190 Abs1;BAO §200 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Das Gesetz läßt nicht nur eine vorläufige Abgabenfestsetzung, sondern auch eine vorläufige Feststellung von Einkünften gemäß § 187 BAO zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X02 ... mehr lesen...