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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Schon vor Inkrafttreten des mit BGBl Nr 1996/201 geschaffenen zweiten Satzes des § 190 Abs 1 BAO ist auch ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinn des § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen (Hinweis E 24. Februar 2000, 97/15/0129). Wenn daher das Finanzamt für die Jahre 1984 bis 1986 auf Grund eines derart ergangenen Feststellungsbescheides einen nach § 295 Abs 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid erließ, entsprach dies der Rechtslage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150254.X01Im RIS seit
01.07.2002