RS Vwgh 2006/3/30 2004/15/0048

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Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §190 Abs1;
BAO §191 Abs3 litb;

Rechtssatz

Auch die Feststellung, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd 188 BAO zu unterbleiben hat, ist ein Feststellungsbescheid iSd § 190 Abs 1 BAO. Dieser wirkt gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, "denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150048.X01

Im RIS seit

27.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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